Am 9. Mai 2017 wurde auf der #DigitalCharta:Con im Rahmen der re:publica 2017 intensiv über den Sinn der DigitalCharta und ihre Intention diskutiert. Was nützen einem Grundrechte, wenn der Staat zu schlecht ausgerüstet ist, um sie garantieren zu können? Müssten nicht ganz neue Institutionen erdacht werden angesichts der Umwälzungen durch die Digitalisierung? Braucht es überhaupt eine (vorauseilende) Regulierung der digitalen Zukunft, deren Entwicklung wir heute noch gar nicht einschätzen können? Wenn ja, wäre die Digital Charta überhaupt die adäquate Antwort? Zu diesen Meta-Fragen gab es, wie auch zuvor in der öffentlichen Netzdebatte, verschiedene Ansichten und Antworten.
Die Stimmen der Kritiker und die Positionen der Digital Charta-Initiatoren dazu fasst die folgende Videodokumentation des Eröffnungspanels zusammen:
Doku Eröffnungsdebatte: https://youtu.be/GHBND8OUeyw
Jeanette Hofmann und Jan Philipp Albrecht und erläutern darin noch einmal die Idee und Intention der Charta. Brauchen wir noch eine Internet-Charta? Brauchen wir „digitale“ Grundrechte? In welcher Tradition steht das Projekt im Vergleich zum dt. Verfassungskonvent oder zur Entwicklung der Europäischen Grundrechtecharta? Bei beiden historischen Projekten ging dem politischen Konvent / Verfassungsausschuss eine zivilgesellschaftliche Debatte voraus die auch auf starke öffentliche Kritik aus verschiedenen Lagern stieß. Diese kritische Debatte erfährt nun auch die DigitalCharta. „Wenn es um die Grundlagen unserer Gesellschaft geht, die essentiellen ethischen und moralischen Linien, die uns in Zukunft prägen sollen, muss es eine emotionalisierte, harte und kritische Debatte von allen Teilen der Gesellschaft geben.“ (Jan Philipp Albrecht) – (Minute 5:00 – 15:00)
In der folgenden Paneldiskussion stießen Johnny Haeusler, Christoph Kucklick und Heinrich Wefing dazu. (Minute 15:00 – 58:00)
Protokoll Fishbowl-Workshops
In zwei Fishbowl-Diskussion wurde daraufhin über die besonders kontroversen Artikel des Charta-Textes mit dem Publikum diskutiert. Folgende Artikel wurden dabei diskutiert und diese Ergänzungs-Vorschläge sollen in die weitere Diskussion eingehen:
Zu Artikel 5 (Meinungsfreiheit):
Kritik: Der Artikel ist im Sinne des Freiheitsschutzes (Zensur findet nicht statt) unzureichend und zum Teil widersprüchlich formuliert.
Vorschläge:
- Größte Mehrheit fand die Forderung, Artikel 5 zudem um den Punkt „Whistleblower-Schutz“/ „Schutz für jegliche Verteidiger der Verfassung“ zu ergänzen.
- Artikel 5 solle außerdem ergänzt werden um „Plattformen sind als Medien zu behandeln, die die freie Meinungsbildung zu gewährleisten haben. Sie müssen mit einem gemeinnützigen Auftrag versehen werden.“
- Geklärt werden solle bei Artikel 5, was ist der Freiheitsbegriff der Zukunft sein könnte – hier muss eine genaue Definition gegeben werden.
Zu Artikel 7 (ALGORITHMEN)
Kritik: Der Artikel ist in der jetzigen Form unzureichend.
Artikel 7 solle ergänzt werden um „Jeder hat das Recht, Einsicht in die Algorithmen seiner/ihrer Datenverarbeitung zu nehmen und diese mit zu gestalten“
Zu Artikel 15 (Freier Zugang):
Kritik: Besonders der Begriff der Anonymität war für einige Workshopteilnehmer strittig. Unternehmen müssten das Recht haben, Daten zu erheben, um sich selbst abzusichern, z.B. vor Falsch- oder Fake-Bestellungen unter Pseudonym. Ein Vorschlag, u.a. von ver.di, sieht eine Art Zwiebelmodell vor, dass also nur die jeweils benötigten Daten erhoben werden dürfen. Ein Abgleich mit anderen Netzdiensten dürfe nur mit ausdrücklicher Zustimmung geschehen. Hier gibt es große Überschneidungen mit den Artikeln 11, 12 und 13.
Artikel 18 (Recht auf Vergessenwerden)
In Zusammenhang mit dem Anspruch auf freien und anonymen Zugang und Nutzung von Diensten wurde der Vorschlag gemacht, Artikel 18 in dem Sinne zu erweitern, dass es ein Recht auf „Vergessen“ von Surf-Aktivitäten oder der Nutzung eines Online-Dienstes gibt. Hat man beispielsweise einen Pizza-Bestelldienst genutzt, müsse man das Recht haben, dass dieser einen nach vollständiger Abwicklung auch wieder komplett „vergisst“, statt nur die Nutzung/Weitergabe der Daten durch Datenschutzbestimmungen zu klären. Als Grundrecht würde dies eine wirklich freie Bewegung im digitalen Raum ermöglichen. Dies müsste mit dem Schutz vor Missbrauch/kriminellen Handlungen abgewogen werden.
Zu Artikel 21 (Arbeit)
Kritik: Der Begriff der Arbeit ist zu unscharf. Ein Formulierungsvorschlag war stattdessen “Erwerbsarbeit”. Im Workshop wurde aber grundsätzlicher darüber diskutiert, ob “Arbeit” bzw. “Erwerbsarbeit” nicht als Lebensprinzip schon überholt ist. Warum nicht z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Der Vorschlag von Annette Mühlberg, ver.di, sieht vor, den Artikel wie folgt zu ergänzen: „Auf die durch Digitalisierung und Automatisierung wegfallende Arbeit ist durch ausgleichende Maßnahmen zu reagieren. Die unterzeichnenden Staaten sind frei, diese im Arbeits-, Sozial- oder Steuerrecht vorzunehmen.“
Zudem fordert ver.di einen Artikel, der das Recht auf Vereinigungsfreiheit stützt: “Auch in der digitalen Welt wird Vereinigungsfreiheit garantiert. Hierzu gehören insbesondere das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, das Recht für Gewerkschaften, Zugang zu den Erwerbstätigen zu erhalten, Tarifverträge abzuschließen und für diese zu streiken.”
Zu Artikel 22 (Immaterialgüter)
Kritik: Das Recht der Urheber wird zu stark betont, stattdessen sollte das Recht auf kulturelle Teilhabe stärker geschützt werden. Ein “Schutz vor dem Urheberrecht” wurde als mögliche Variante gefordert. Sonst bestünde die Gefahr, dass im Netz nichts mehr frei abrufbar wäre.
Die Formulierungsversuche konzentrierten sich darauf, Unterscheidungen zu finden, wann das Urheberrecht, wann das Recht auf kulturelle Teilhabe gelten sollte. Ob Urheberschaft ein Grundrecht ist, wurde auch prinzipiell infrage gestellt.
Allgemeine Vorschläge:
Angeregt wurde last but not least, die Charta in gendergerechter Sprache zu verfassen.
Doku Abschlusspanel
Wie geht es nun weiter? Darüber sprachen auf dem Abschlusspanel Jeanette Hofmann, Sascha Lobo, Malte Spitz und Steven Hill mit Götz Hamann und dem Publikum.
Die o.s. Vorschläge der re:publica Konferenz werden ebenso wie die online eingegangenen (oder noch folgenden) Vorschläge (www.digitalcharta.eu) zur Überarbeitung und Erweiterung des Originaltextes während des nächsten Plenumssitzung der Initiatoren besprochen. Dazu dienen auch die Vorschläge der Arbeitsgruppe, die ebenfalls auf der re:publica besprochen wurde (s.u.).
Die Aufzeichnung Sie hier finden: https://www.youtube.com/watch?v=jg66BHxGtfU
Vorschläge der Initiatoren – zur Diskussion auf der re:publica
Darüber hinaus machten die Initiatoren (vorbereitend zur republica-Konferenz) auch Vorschläge zur Weiterentwicklung des Charta-Textes. Diese Vorschläge finden Sie hier: https://digitalcharta.eu/wp-content/uploads/2017/05/A1-Charta-Plakat_republica-vorschlaege.pdf
(Alle Videos sind von der re:publica bereitgestellt unter (CC BY-SA 3.0 DE))
Berichte über die Konferenz:
- http://www.abendblatt.de/nachrichten/article210388527/Mehr-Verstaendnis-im-Netz-schaffen.html
- http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/abschluss-der-re-publica-der-feind-in-meinem-computer-15009370.html
- http://www.heute.de/republica-in-berlin-digitale-grundrechte-dringend-gesucht-47138338.html
- http://www.munich-startup.de/23352/republica-nahles/
- http://www.abendblatt.de/nachrichten/article210388531/Wir-alle-sind-Teil-des-Datenstroms.html
- https://www.youtube.com/watch?v=0rxstAocA8I (dctpTV Interview)
- https://www.deutschland.de/de/topic/kultur/kommunikation-medien/digitale-freiheiten-digitale-rechte#