Weiterhin Recht auf eine analoge Welt

Jedem Bürger sollten in allen Lebensbereichen auch weiterhin analoge Wege offenstehen. Diese sind auch im Hinblick auf mögliches Zusammenbrechen der digitalen Welt aufgrund terroristischer Akte, politischer Eigenmächtigkeiten einzelner Staaten oder (energie-)technischen Versagens von nicht unerheblicher Bedeutung.
(1) Alle wichtigen Behördengänge und Wahlen müssen auch weiterhin für jeden Bürger analog zu erledigen sein.
(2) Die Möglichkeit des Bezahlens mit Bargeld bleibt für die normale Grundversorgung und den Alltag des Bürgers bestehen. Jeder hat das Recht und die Pflicht, Bargeld für den Fall des Zusammenbrechens der digitalen Welt zur Seite zu legen. Die Bürger müssen weiterhin die Gelegenheit haben, Bankgeschäfte analog und unter Beratung von Vertretern der Geldinstitute erledigen zu können.
(3) In jedem größeren Ort soll es ein Mediencenter (bisher z.B. Stadtbibliothek) geben, das neben öffentlichem Zugang zur digitalen Welt die wichtigsten Zeitungen und Publikationen auch nach wie vor analog anbietet.
(4) Allgemein gebräuchliche Haushaltsgeräte dürfen nicht ausschließlich mit Internetzugang funktionieren. Funktionen z.B. von sog. „intelligenten Haushaltsgeräten“ müssen von jedem Bürger, der sie nicht nutzen möchte, jederzeit und ohne großen Aufwand abgeschaltet werden können. Händler müssen dabei beratend und ggf. unterstützend tätig werden. Jeder Kunde muß eine gedruckte Betriebsanleitung erhalten, falls er dies wünscht.
(5) Wer aufgrund von weltanschaulichen, religiösen oder gesundheitlichen Gründen (z.B. Strahlen) oder weil er sich im Umgang mit den neuen, sich immer schneller entwickelnden Technologien schwer tut, die digitale Welt nicht oder nicht in dem möglichen Umfang nutzen möchte oder kann, darf nicht benachteiligt werden. Es stehen für jeden leistbare Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten bereit.
(6) Bürger erhalten Instruktionen für ein Verhalten im Falle des Zusammenbrechens der digitalen Welt. Diese Vorsorgemaßnahmen müssen auch Teil des staatlichen Lehrplanes sein.

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