(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Entwicklung und Einsatz von Technologie muss sie unberührt lassen.
(2) Insbesondere darf die Menschenwürde durch den Einsatz von Big Data-Technologien, künstlicher Intelligenz, der Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens durch verschiedene Algorithmen, dem Einsatz von Überwachungstechnologien, durch Robotik, der Verschmelzung von Mensch und Maschine oder durch Machtkonzentration bei privaten Unternehmen, nicht gefährdet werden.
(3) Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.