zusätzlich aufnehmen, z.B.
Mit Kamera ausgestattete Drohnen dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung Privatgrundstücke überfliegen.
Haus- und Grundstücksbesitzer können ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung veranlassen, daß ihre Immobilie bei Anbietern wie etwa Google Earth oder Google Street View neutral und ohne erkennbare Details abgebildet wird.
Bei im üblichen Handel verkauften Haushaltsgeräten müssen alle Abhörfunktionen ausgeschaltet sein. Händler müssen dabei ggf. Hilfestellung leisten und den Kunden über Möglichkeiten und Risiken aufklären.
“Bei im üblichen Handel verkauften Haushaltsgeräten müssen alle Abhörfunktionen ausgeschaltet sein. Händler müssen dabei ggf. Hilfestellung leisten und den Kunden über Möglichkeiten und Risiken aufklären. ”
Es wäre wünschenswert, dass es klar definierte Möglichkeiten gibt, Geräte und einzelne Funktionen (Bluetooth, WLAN, Ortungsfunktion, Mithörfunktion z.B. Siri, Cortana…) auszuschalten. Wie eine jüngste Meldung der Tagesthemen publik gemacht hat (http://www.tagesschau.de/inland/datensammlung-google-101.html) sammelt beispielsweise Android sogar dann Daten, wenn das Gerät ausgeschaltet ist.
Die Forderung sollte verkürzt lauten:
–> Es muss Möglichkeiten zum Abschalten geben
–> Hersteller, Apps und Geräte müssen transparent machen, welche Funktionen wann aktiv sind. Dies darf sich nicht irgendwo verbergen.
Ergänzung um: “oder Abbildungen davon anfertigen.” erscheint sinnvoll stärkt das Ziel des Schutzes des Individuums und der PrivatsphäreReference