Vorschlag "Profiling" von Reiner Kraus

(1) Profiling durch staatliche Stellen oder Private ist nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.

(2) Die Zustimmung zur Profilbildung ist im Vorhinein einzuholen.

(3) Jede Person hat das Recht auf Auskunft über sowie Korrektur und Löschung über sie gebildete Profile.

(4) Mit dem Profil erwirtschaftete Profite sind Eigentum der Person, über welche sie gebildet wurden. Sie müssen ihr ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt werden. Sofern keine Kontaktdaten der Person bekannt sind, müssen die Profite anerkannt gemeinnützigen Stiftungen gespendet werden, welche nicht in Verbindung stehen mit dem, der das Profil erhob.

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