Vorschlag "Künstliche Intelligenz" von Julian Amelung

(3) Für die Entscheidungen und Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein, deren Pflicht es ist die wahrung der Menschenrechte, insb. Art. 1 bis 7 der AEMR, sicherzustellen.

Gesamt 13 Stimmen

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