Vorschlag "Innere und äußere Sicherheit" von David Müller

(5) Der Staat hat für den Schutz der Daten seiner Bürger zu sorgen, insbesondere jener Daten, über die er im Zuge seiner gewöhnlichen Tätigkeit Verfügungsgewalt ausübt.

(6) Sicherheitslücken in Softwaresystemen müssen veröffentlicht werden. Sie dürfen nicht mit Vorsatz in Softwaresysteme eingebaut werden.

(7) Vom Staat eingesetzte Softwaresysteme müssen sicher und quelloffen sein. Sie müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.

(8) Eine einzelne Stimme bei Wahlen darf nicht mehrfach aufgezeichnet werden. Dieses Verbot umfasst explizit auch temporäre Kopien im Zuge der gewöhnlichen Datenverarbeitung durch Softwaresysteme.

Gesamt 6 Stimmen

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