(1) und (2) wie gehabt,
(3) Niemand darf in seinen Grundrechten benachteiligt werden, weil er nicht am digitalen Datenverkehr teilnimmt.
Gesamt 17 Stimmen
17
(1) und (2) wie gehabt,
(3) Niemand darf in seinen Grundrechten benachteiligt werden, weil er nicht am digitalen Datenverkehr teilnimmt.