(1) Personenbezogene Daten sind unveräußerliches Eigentum des Menschen. Dieses Recht durchzusetzen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
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(1) Personenbezogene Daten sind unveräußerliches Eigentum des Menschen. Dieses Recht durchzusetzen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.