Vorratsdatenspeicherung

(1) Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat ist grundrechtswidrig.
(2) Ausnahmen ergeben sich nur, wenn sie anlassbezogen sind und einen richterlichen Beschluss als Grundlage besitzen.

Gesamt 0 Stimmen

Sagen Sie uns, wie können wir diesen Beitrag verbessern?

+ = Überprüfung ob Mensch oder Spambot.