Auch die digitale Welt achtet auf eine größtmögliche Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit.
(1) Die für die Nutzung der digitalen Welt häufigsten Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Laptops etc. sind im Interesse der Abfallvermeidung und Schonung globaler Ressourcen von den Herstellern so zu fertigen, daß sie möglichst lange halten, kostengünstig reparabel, leicht nachrüstbar und gut recycelbar sind. Der Gesetzgeber hat dies zu kontrollieren. Eine staatliche Verbraucherstelle berät kostenlos und nimmt Beschwerden von Bürgern entgegen.
(2) Die Bürger sind, was Strahlenbelastung durch die digitale Welt betrifft, aufzuklären und müssen informiert werden, wie sie sich schützen können. Das gilt insbesondere für das Wohl Minderjähriger.
(3) Im Interesse der seelischen und körperlichen Erholung hat jeder Bürger das Recht auf Zeiten vollkommener Unerreichbarkeit. Dies gilt insbesondere für Zeiten außerhalb der Arbeit, für die Nachtruhe und für den Urlaub.
(4) Über UNESCO-Welterbestätten, nationalen Kulturdenkmälern, Naturschutzgebieten, Kur- und Erholungsgebieten sind Drohnen verboten. Ausnahmen bedürfen einer Sonderregelung.