Profiling durch staatliche Stellen oder Private ist nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.
Kategorie: Profiling
Vorschlag "Profiling" von Robert Märtin
Profiling durch staatliche Stellen oder Private ist nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig. Profilbildung findet öffentlich einsehbar statt. Sie ist nur auf Basis von Attributen zulässig, welche zu einem belegbaren Informationsgewinn führen.
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Vorschlag "Profiling" von E Schauermann
Profiling durch staatliche Stellen oder Private ist nur auf gesetzlicher Grundlage zur verhältnismäßigen Verfolgung eines in einer Demokratie legitimen Ziels zulässig.
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Vorschlag "Profiling" von Reiner Kraus
(1) Profiling durch staatliche Stellen oder Private ist nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.
(2) Die Zustimmung zur Profilbildung ist im Vorhinein einzuholen.
(3) Jede Person hat das Recht auf Auskunft über sowie Korrektur und Löschung über sie gebildete Profile.
(4) Mit dem Profil erwirtschaftete Profite sind Eigentum der Person, über welche sie gebildet wurden. Sie müssen ihr ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt werden. Sofern keine Kontaktdaten der Person bekannt sind, müssen die Profite anerkannt gemeinnützigen Stiftungen gespendet werden, welche nicht in Verbindung stehen mit dem, der das Profil erhob.