(1) Jeder hat ein Recht auf Sicherheit von informationstechnischen Systemen und der durch sie verarbeiteten Daten. Dabei ist höchstmöglicher Schutz zu gewährleisten.
(2) Identitätsdiebstahl und Identitätsfälschung sind zu bekämpfen.
(1) Jeder hat ein Recht auf Sicherheit von informationstechnischen Systemen und der durch sie verarbeiteten Daten. Dabei ist höchstmöglicher Schutz zu gewährleisten.
(2) Identitätsdiebstahl und Identitätsfälschung sind zu bekämpfen.
Ergänzung
(3) Vernetzte Geräte sollen nach einer Maxime einer Langlebigkeit “by design” gebaut werden. Dies gilt insbesondere für Sicherheitsupdates, die der natürlichen Lebensdauer des Produkts angeglichen entsprechend lebenslang zur Verfügung gestellt werden.
(3) Die technischen Grundlagen der Datensicherheit, sind in einer Art und Weise zu konzipieren und bereitzustellen, die es ermöglicht die Datensicherheit kontinuierlich über die gesamte digitale Systemlebensdauer, zu gewährleisten, aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln”.