Breite gesellschaftliche Diskussion anregen

Der nun veröffentlichte Text ist ein Anstoß. Ziel der Charta ist es, eine breite gesellschaftliche Diskussion anzuregen. Darum soll die Digitalcharta auch am Montag, den 5. Dezember 2016 im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments in Brüssel vorgestellt werden. Alle Mutmaßungen hinsichtlich eines bevorstehenden Konventes sind jedoch ebenso unzutreffend wie die Behauptung, dieser Text sei nicht mehr zu verändern. Wie der weitere Prozess aussehen wird und wie wir mit den reichhaltigen Kommentaren umgehen werden, werden wir hier in Kürze ausführlicher beschreiben.

 

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BETA – Wie die Debatte auf den Entwurf der Digitalcharta zurückwirken soll

Während wir im Hintergrund versuchen, die bisher schon solide vierstellige Zahl der Wortmeldungen zu sortieren, einzuordnen und auszuwerten – hat der Auftakt der lebendigen, nein, feurigen Debatte eines bewiesen:

Man muss im Netz erklären, erklären und nochmal erklären. Und zwar sich selbst, seinen Standpunkt und alles, was man tut. Mehrfach, detailliert und präzise.

Denn ganz offensichtlich haben wir versäumt, den Debattenprozess und seine essentielle, beabsichtigte, ausschlaggebende Rückwirkung auf den vorliegenden Entwurf der Digitalcharta ausreichend deutlich zu machen. Es steht zwar zum Beispiel hier auf der Seite:

„Die vorgestellte Digitalcharta versteht sich als Entwurf, der in der Öffentlichkeit reifen soll, dazu gehört essentiell die Diskussion um jedes einzelne Wort.“

Oder auch:

„Diese Digitalcharta ist ausdrücklich ein Entwurf und keine endgültige Niederschrift. Sie soll nach Art des Internet in der Öffentlichkeit reifen und auf diese Weise nicht nur besser werden, sondern auch beweisen, dass Nutzerbeteiligung im Netz auch sinnvoll und produktiv sein kann.“

(Beides sind wörtliche Zitate, die von Anfang an auf der Seite waren.) Aber trotzdem möchten wir die Kritik ernst nehmen, die wir selbst mit den zitierten Sätzen nicht vom Entwurfscharakter haben überzeugen können. Hier müssen wir offensichtlich unbedingt nachbessern und deutlicher werden. Wir sind nach Überzeugung aller Initiatorinnen und Initiatoren ganz, ganz am Anfang des Prozesses der Veränderung des Charta-Textes und nicht am Ende.

Als ersten, visuellen Schritt der größeren Klarheit haben wir den Begriff „BETA“ auf der Seite angebracht, was in der digitalen Sphäre eine eigene Bedeutung hat, nämlich etwa: Unfertige Version, an der noch gearbeitet werden muss.

Die meisten negativen Kritiken setzen nämlich genau dort an, dass sie den Entwurfscharakter anzweifeln und befürchten, der vorliegende Aufschlag könnte, sollte oder müsste Gesetz werden oder gar „EU-Digitalverfassung“. Ganz ohne Diskussion. Noch einmal, ganz, ganz klar und eindeutig: Das stimmt nicht. Schon allein, weil die Gruppe selbst sehr, sagen wir, meinungsdivers war und ist.

Schon im innersten Zirkel, dem der Initiatorinnen und Initiatoren, gab es so große und intensive Dissonanzen – dass sie nur auf eine, zugegeben überraschende Art zu lösen waren: erstmal gar nicht. Nicht in dieser Runde. Huch?

Ein konkretes Beispiel, um präzise zu sein, das meistdiskutierte in Netzfachkreisen (die stets ihre eigene Dynamik entfalten): Im Artikel 5 ist eine Passage, die lautet: „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“ Um auch hier konkret zu werden, haben anhand dieser Passage zum Beispiel Frank Rieger oder Johnny Haeusler hier Bauchschmerzen entwickelt. Massive.

Die Diskussion ergab dann, dass die Mehrheit der Versammlung dafür war, die Themen „Mobbing“ und „Hetze“ unbedingt aufzunehmen, es handelt sich in den Augen der Zivilgesellschaft um eines der wichtigsten, wenn nicht das derzeit wichtigste Thema. Der Begriff „verhindern“ übrigens, über den in netznahen Teilen der Öffentlichkeit besonders heftig gestritten wird, ist dort völlig anders aufgenommen worden, als er in der Gruppe diskutiert wurde, wo er gesellschaftlich betrachtet wurde. Zum Beispiel als Prävention von Hassrede und Hetze durch Aufklärung. Niemand in der Gruppe hat auch nur eine Sekunde lang die in dem Wort gelesene „Vorzensur“ im Sinn gehabt, das wäre für viele auch ein sofortiges Abbruchkriterium gewesen.

Genau das ist aber ein so schönes wie einleuchtendes Beispiel dafür, wie Diskussionen um Begriffe in kleinen Gruppen anders verlaufen können als in der großen Öffentlichkeit – und damit ein gutes Beispiel, warum die offene Debatte zur Weiterentwicklung des Textes so essentiell ist. Und weil fast jedes Gruppenmitglied bei einigen Formulierungen heftige Bauchschmerzen hatte, war absehbar, dass hier keine Einigung erzielt hätte werden können. Auch nicht mit weiteren 14 Monaten oder 14 Jahren Diskussion.

Weil aber alle Mitglieder davon überzeugt waren und sind, dass die Digitalcharta eine große Chance sein kann und sein muss – sind wir gemeinsam auf eine in meinen Augen große und digitaldemokratische Lösung gekommen (die Alternative wäre nämlich keine Charta gewesen):

Die öffentliche Debatte soll das entscheiden, denn die initiierende Gruppe kann und will keine finale Einigung darüber erzielen.

Und zwar in einem strukturierten Prozess, den wir erarbeiten und vorschlagen wollen. Und wer mit Artikeln nicht leben kann – auch die Mitglieder der Gruppe selbst – der hat dann die demokratische Aufgabe, öffentlich für die Weiterentwicklung in die richtige Richtung zu kämpfen.

Wir haben deshalb also eine BETA-Version veröffentlicht, eine Version 0.8, die im Netz reifen soll, bis sie überhaupt jemals zur Version 1.0 werden kann.

Alles andere – also eine bereits in allen Details fertige Digitalcharta vorzustellen – wäre anmaßend gewesen. Und nebenbei auch dem Internet nicht angemessen, das doch gerade in seinen goldenen Momenten die beste Diskursmaschine aller Zeiten ist. Bei diesem Prozess können und sollen Artikel hinzukommen, andere verändert werden und wieder andere vielleicht sogar wegfallen.

Eine leider nicht öffentliche Wortmeldung schlug zum Beispiel ein „Recht auf Konnektivität“ vor, analog zu einer Grundversorgung, das mich persönlich in der Sekunde des Ausspruchs elektrisiert hat. Warum sind wir da nicht drauf gekommen, könnte man fragen –

und die Antwort würde lauten: Die fachlich einigermaßen diverse Gruppe war sich jederzeit ihrer Limitationen bewusst. Persönlich glaube ich nicht, dass irgendeine Gruppe von zwei Dutzend Menschen in der Lage wäre, allein eine angemessene Digitalcharta für das 21. Jahrhundert zu finalisieren. Dazu ist die digitale Sphäre zu groß, zu komplex und zu wichtig. Das geht nur zusammen. Und zwar zusammen im Netz. Wir haben hier die Chance – ich halte sie für eine einzigartige – in den nächsten Monaten ein Papier zu erarbeiten, das unsere Grundrechte in der digitalen Sphäre manifestiert. „Wir“ hier im Sinne von „wir alle, die Debattenöffentlichkeit“, und jede und jeder ist eingeladen. Diese BETA-Version ist unsere, die nächste wird Eure sein.

Es fehlt jetzt also als nächster Schritt: Vorschläge, wie man diese Massenarbeit am Text gestaltet.

Wir haben dazu lange recherchiert, wie schon einige Menschen vor uns, denn es gibt viele Methoden. Vom schlichten Wiki oder Pad über Software wie „Liquid Feedback“ bis hin zu Foren- und Voting-basierten Systemen. Wie man zum Beispiel an den Piraten sehr gut sehen konnte, ist die Entscheidung für ein System allerdings nicht gerade einfach – denn sie entscheidet im Zweifel darüber, wessen Wort wie, wo und wann das meiste Gewicht hat. Weshalb wir sie ebenso mit der Öffentlichkeit diskutieren wollen und werden – aber uns entschieden haben, in der Zwischenzeit erst einmal mit Kommentaren, Inline-Kommentaren und einem sehr schlichten Voting-System für jeden Kommentar zu arbeiten.

Hier in den Kommentaren, da möchte ich den Konzeptreigen gern öffentlich ausweiten, kann und soll vorgeschlagen und diskutiert werden, was sinnvolle Herangehensweisen an diese kollaborative Arbeit sein könnten. Sehr gern können sich auch Menschen melden (siehe Kontakt, lieber noch öffentlich hier), die selbst schon solche Projekte vorangebracht haben.

Aber wenn dies hier ausdrücklich eine BETA ist, an der nach Ansicht sämtlicher Beteiligter zwingend öffentlich unter Einbeziehung Sachkundiger gearbeitet werden muss – was soll dann der EU-Termin?

Zunächst: Wir haben offenbar stark unterschätzt, wie sehr die Formulierung „dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments vorstellen“ nach einem finalen Entwurf schmeckt, samt Hinterzimmer-Aroma. Dazu sagt der stellvertretende Vorsitzende dieses Ausschusses (und Mitautor) Jan-Philipp Albrecht: “Es wird darüber keine Abstimmung geben und es sind daran auch keinerlei Konsequenzen geknüpft.”

Tatsächlich hat die Übergabe des Entwurfs der Digitalcharta drei Gründe:

1) Nur, wenn ein Papier übergeben wird, kann es überhaupt sinnvoll parlamentarisch diskutiert werden – übrigens wird das mit samt den relevantesten Kommentaren auf der Plattform (und der Unterzeichnerliste) geschehen, wo zum Beispiel bereits intensiv über das obige Beispiel gestritten wird.

2) Es ist auch so, dass Parlamentsmitglieder mit einer solchen Übergabe offizielle Übersetzungen anfertigen lassen können. Uns ist die gesamteuropäische Diskussion sehr wichtig, aber dafür braucht man eben Übersetzungen, die politisch bestätigt der deutschen Version entsprechen.

3) Und schließlich ist die Aufmerksamkeit, die daraus entsteht, Teil des Konzepts. Damit eine Öffentlichkeit überhaupt außerhalb kleiner Filterblasen über einen Entwurf diskutieren kann – muss man sie erreichen.

Was die Befürchtung angeht, der Entwurf der Digitalcharta könne in exakt dieser Form irgendwie diskussionslos Gesetz werden – sei mir eine persönliche Bemerkung erlaubt. Es fühlt sich für mich an, als hätte ich den ersten Entwurf eines später zu konstruierenden Modellautos auf den Küchentisch gestellt, und bekomme als Reaktion gesagt, dass der Innenraum viel zu klein sei und ohnehin auf dem Küchentisch parken verboten sei. Was ja beides technisch exakt stimmt.

Aber, immer noch persönlich: Wenn man große Projekte im Netz stellt, muss man die Reaktionen – auch die hitzigen oder giftigen – immer als Ansporn lesen, selbst präziser, transparenter, besser zu kommunizieren. Was hoffentlich hiermit einen Anfang genommen hat. Weitere, direkte Fragen können und sollen hier unter dem Artikel gestellt werden, wir werden dann versuchen, sie zwar so substantiell, aber auch so schnell wie möglich zu beantworten.

3. Dezember 2016, verfasst von Sascha Lobo

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WIE MAN POLITISCHE REGENERATION VERSUCHT

Lassen Sie uns folgende These betrachten: »Die Demokratie ist diejenige Herrschaftsform, unter der sich die Bürger am freiesten, am besten entfalten können.«

Im Sommer 2016 hat das Journal of Democracy die Ergebnisse der aktuellen World Value Survey zum Zustand der Demokratie veröffentlicht. Die Resultate sind höchst beunruhigend. Mit jeder Generation – soziologisch ausgedrückt: Bevölkerungskohorte – sank die Zustimmung zu unserer These, jedenfalls in den westlichen Demokratien (in anderen Erdteilen sehen die Ergebnisse anders aus). Man könnte meinen, die westlichen Bevölkerungen probten den Aufstand gegen ihre  Demokratien.

Die US-amerikanischen Zahlen geben den Trend vor: Für die ältesten Befragten, jene, die zwischen den beiden Weltkriegen geboren wurden, ist die Demokratie eine Heilige Kuh; 72% dieser Bevölkerungskohorte stimmen unserer These zu (Niederlande: 55%). Das ändert sich dramatisch, wenn man die jüngsten Befragten – die Millennials, die zwischen 1980 und 1999 Geborenen – interviewt: Hier sind nur noch 30% mit unserer These einverstanden (Niederlande: 32%). Nur ein Drittel unserer jüngsten Mitbürger steht also noch zur Demokratie.

Mit sinkender Zustimmung geht auch ein Vertrauensverlust in demokratische Institutionen einher. Wer braucht noch die langwierigen Debatten eines Parlaments? Oder Wahlen, bei denen es an Alternativen mangelt? Das Bekenntnis zu Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten? »Das ist doch längst vorbei«, sagte mir der junge CFO eines deutschen Tech-Start-ups erst kürzlich. In den USA sind es tatsächlich nur noch 32% der Millennials, die für essentiell halten, dass Grundrechte die Freiheit der Bürger schützten. Die Millennials sind übrigens die ersten, die mit digitalen Angeboten und Services aufgewachsen sind und deshalb auch als »Digital Natives« bezeichnet werden. Sie sind daran gewöhnt, ihre Freiheitsrechte mit einem Federstrich aufzugeben: »Ja, ich stimme den Nutzungsbedingungen zu.« Wir tauschen also unsere Rechte gegen die Teilhabe am Lifestyle des 21. Jahrhunderts – etwa Massendatenerfassung (Big Data) und Hyperkommunikation – ein.

Nun hat sich Europa in seinen Verträgen auf grundlegende Werte festgelegt. Dazu gehören die Grundrechte, die Demokratie und auch die soziale Marktwirtschaft. Deshalb kann man jenen MitbürgerInnen nicht zustimmen, die sagen: »Jetzt seid mal nicht so solidarisch mit uns, es ist doch schließlich unsere private Angelegenheit, wenn wir unsere Rechte aufgeben.« Das stimmt so nicht; denn der Staat hat den objektiven Auftrag, die Grundrechte zu sichern, auch wenn das bedeuten sollte, manche Menschen vor sich selbst schützen.

Wie kann man dann einordnen, dass sich zuerst eine Gruppe BürgerInnen für die Grundrechte im 21. Jahrhundert stark macht, bevor sich politische Institutionen damit befassen? Die politische Theorie Hannah Arendts hält eine Antwort bereit. Vernünftig, sagt die Philosophin, könne allein mit sich selbst niemand sein. Für die Vernunft brauche es ein Gegenüber, es brauche den Anderen – etwa in einer Gruppe. Und wer sich in einer solchen Gruppe trifft, um sich darin auszutauschen und zu argumentieren, schafft einen öffentlichen Raum, sagt Arendt weiter. Bei Versammlungen oder Demonstrationen etwa entstehen solche öffentlichen Räume. Hannah Arendt nennt diesen Raum auch »Welt« und meint damit nichts anderes als einen »Raum für Politik«. In diesem Raum wird kommuniziert, es entsteht politische Meinung, er erlaubt, sich das eigene politische Handeln klarzumachen. Zum politischen Umgang gehören deshalb nicht nur das Zuhören, sondern auch die Freiheit, alle Meinungen zu äußern; und schließlich auch der Umgang damit, dass andere BürgerInnen andere Meinungen vertreten, also die Auseinandersetzung mit den Interessen der anderen.

Warum nicht gleich eine Netzdebatte, fragen sich viele, warum übernimmt eine Gruppe Intellektueller wieder den Lead? Weil, und das ist nicht intuitiv, gemeinsames Handeln im Internet schwierig geworden ist. Denn das Netz verhindert die pluralen, öffentlichen Räume im Sinne Hannah Arendts eher, als dass sie sie eröffnet. Die Aussage provoziert, weil man lange davon ausgegangen ist, das Internet sei demokratisch. Nun, das Internet ist ein Ding, das aus sich selbst nichts hervorbringt. Genauso könnte man argumentieren, das Internet verhelfe zu mehr Radikalisierung.

»Welt« und öffentlicher Raum nach den Vorstellungen Arendts entsteht durch das Zusammentreffen von Menschen und zerfällt wieder, wenn Menschen auseinandergehen. Öffentlicher Raum ist also nicht immer da wie unser Wohnzimmer. Soziale Netzwerke, der Treffpunkt für Menschen im 21. Jahrhundert, sind eben keine solchen öffentlichen Räume. Sie sind private Räume, die von globalen Technologieunternehmen vorab bereitgestellt und unterhalten werden – und zwar zu wirtschaftlichen Zwecken. Es gelten die Standards der Unternehmen: die Standards für die Teilhabe (mitmachen darf nur, wer sich überwachen lässt und seine Urheberrechte überträgt), der Meinungsäußerung (»zensiert« wird, was das Unternehmen als unmoralisch klassifiziert), die Entscheidung, ob die systematische Lüge erlaubt sein darf oder nicht – und ob Maschinen am privaten Raum teilhaben dürfen (nur 51% des Internettraffic wird von Menschen generiert, die andere Hälfte von Maschinen, den Bots. Quelle: Statista). Und: Soziale Netzwerke personalisieren ihren Raum. Der Anwender erhält individualisierte Newsfeeds, »optimierte« Nachrichtenströme, zusammengestellt nach Relevanz – relevant ist auch, was mir selbst wichtig ist. Die Folge der Personalisierung: die Zersplitterung der Gesellschaft. Es kommt eben nicht mehr zu gemeinsamem Handeln als Gruppe – zur Entstehung von Macht als Potenzial, gemeinsam zu handeln und eine gemeinsame Welt zu schaffen –, sondern im Gegenteil zur Atomisierung und Entmachtung der BürgerInnen. Aus potenziell politisch Handelnden werden massenhaft Individuen gemacht. Schon die Begriffe »Selfie«, »Selbstvermarktung« oder »Quantified Self« drücken diesen Umgang mit sich selbst aus, der in ihren Filterblasen isolierten Individuen, die sich nicht politisch organisieren, aber jederzeit mobilisiert werden können, etwa durch Social Bots oder Fake News.

Wie also dieser Fragmentierung, diesem Machtverlust der BürgerInnen entgegentreten? Die einzige Chance sieht Arendt darin, dass sich eine starke politische Öffentlichkeit regeneriert. Für kurze Zeit und vorübergehend haben die Initiatoren der Digitalcharta einen solchen öffentlichen Raum entstehen lassen. Und nein, jener öffentliche Raum ist nicht dasselbe wie eine der zahllosen Lobbyvertretungen beim Europäischen Parlament. »Dass sich eine derart inhomogene Gruppe aus Initiatoren auf dieses eine Papier einigen konnte, grenzt an ein Wunder«, sagte gestern ein Radiojournalist zu mir. Er hat Recht, weil der Pluralismus der Gruppe den Pluralismus der BürgerInnen gespiegelt hat und nur deshalb kurzzeitig eine außerparlamentarische Stellvertretung der BürgerInnen möglich wurde. Nie kam es zu einer Vertretung von Einzelinteressen. Wir haben für einen kurzen Augenblick die Opposition zwischen Experten und Laien, von Fachwissen und Erfahrung, BürgerInnen und Berufspolitikern, aufgelöst, mit nichts weiter im Sinn, als für die Menschen im 21. Jahrhundert einzutreten. Anstatt unsere Besorgnis durch Demonstrationen oder Wahlverweigerung zum Ausdruck zu bringen, haben wir uns aktiv eingemischt und ein FABLAB gebildet – mit den uns eigenen Einfällen für die Weiterentwicklung der Gesellschaft im digitalen Zeitalter. Dabei hatten wir zu keiner Zeit den Anspruch, einen finalen und perfekten Gesetzestext zu entwerfen. Er ist anthropologisch motiviert, hat Schwächen und Lücken. Deshalb sind viele zusätzliche Anregungen inzwischen auch von Ihnen geäußert worden, etwa das Recht auf Kopie der eigenen Daten – ein völlig einleuchtender Anspruch, der uns bei hitziger Debatte und vielen Differenzen nicht in den Sinn gekommen ist. Schließlich haben wir uns darauf geeinigt, »Diskurspragmatiker« zu sein (Prof. Pörksen). Sehen Sie die Digitalcharta deshalb als offene Werkstatt – an der Sie, aber eben auch die europäischen Partner, teilhaben sollen. Die Digitalcharta ist der Beginn der Debatte, wie wir in der digitalen Ära leben wollen, nicht ihr Ende. Sie ist erst der Anfang – der Anfang, jene Grundsätze weiterzuentwickeln, die unseren Freiheitsraum im 21. Jahrhundert ausmachen.

4. Dezember, Von Yvonne Hofstetter

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Die Frage der Form

1996, vor ziemlich genau 20 Jahren, saß ich in einer weißen Villa am Hamburger Mittelweg, hob als Volontär des Sonntagsblattes jede Woche die Medienseite ins Blatt, die zumeist von irgendwelchen Fernsehserien handelte. Jedes Jahr musste unsere Zeitung mit neun Millionen Mark subventioniert werden. Es gab keine Blogger, die sich zuschalteten, keine Tweets, die uns erreichten, keine Kritik. Gelegentlich schrieb uns ein Leser oder rief im Redaktionssekretariat an, ich selbst kann mich an exakt einen Brief erinnern, den ich in den 12 Monaten meiner Tätigkeit erhielt. In meinem Zimmer stand damals der einzige netzfähige Rechner der Redaktion, der gelegentlich für Recherchen benutzt wurde. Manchmal kamen zwei Redakteure vorbei und sagten zu mir: „Wir gehen jetzt ins Internet.“ Ich wusste nicht wirklich, was sie damit meinten, aber es klang irgendwie modern und geheimnisvoll. Kurzum: Wir machten Zeitung wie auf dem Zauberberg, weltabgewandt, kränkelnd, verliebt in die eigenen Hysterien, von denen wir nicht wissen konnten, ob sie irgendwen da draußen interessierten.

Heute ist diese mediale Phase der hochsubventionierten, weitgehend widerspruchsfrei exekutierten Welterklärung vorbei, die mitunter eben auch von der bloßen Illusion einer Debatte und der Simulation eines großen gesellschaftlichen Gesprächs lebte. Und das ist, im Letzten, eine wirklich gute Nachricht. Die schlechte Nachricht besteht darin, dass unsere digitale Gegenwart eine Art Disintermediations-Hyperintermediations-Paradox regiert. Das ist ein schrecklich sperriger Ausdruck für ein Doppelbild: Einerseits kann sich jeder zuschalten, jeder publizieren, gerade noch mächtige Vermittler lassen sich umgehen, die alten Leuchttürme und die einst auratischen Plattformen der Diskursorganisation erodieren, eben das meint Disintermedation. Andererseits sind – Stichwort Hyperintermediation – längst neue Gatekeeper aufgetaucht, die Informationsströme algorithmisch lenken, mit der selbstbezüglichen Dauerregung im Ego-Loop der persönlichen Interessen Geld verdienen und den Einzelnen bis hinein in das Mikro-Milieu seiner Lebensweise hinein verfolgen, um ihn möglichst umfassend werbetechnisch auszubeuten.

In dieser Situation einer diffusen, schwer fasslichen Vermachtung und Fragmentierung des Diskurses müssen diejenigen, die das große gesellschaftliche Gespräch wollen, neu nachdenken – und sich die Frage der Form stellen: Mit welchen Formen und Formaten lässt sich noch Aufmerksamkeit für ein Thema erzeugen? Wie kann man intellektuelle Leidenschaft und Problemerkenntnis unter den neuen Bedingungen fokussieren? Für mich ist die Initiative von Giovanni di Lorenzo, Martin Schulz und Frank Schirrmacher, die die Ur-Idee zu dieser Charta hatten, eine mögliche Antwort. Man interveniert, man setzt eine These – aber doch bitte nicht, um Recht zu behalten und ein in Stein gemeißeltes Paragraphenwerk zu produzieren! Die Form der Charta lebt von einem kommunikativen Widerspruch, einer Doppelbotschaft, so habe ich all unsere Debatten verstanden: Man startet mit einem klaren Aufschlag, der – scheinbar zumindest – Endgültigkeit suggeriert, aber man setzt gleichzeitig die Botschaft des endgültig Vorläufigen, dringend Ergänzungsbedürftigen. Das heißt: Die scheinbar fixe Form der Charta ist nicht entscheidend, so denke ich. Die entscheidende Botschaft ist, dass wir jetzt streiten müssen, dass wir den Widerspruch brauchen, die Korrektur – und dass das digitale Zeitalter das Zeitalter der großen, herrlich elektrisierenden Dialoge und Diskurse sein könnte, aber wir diese Räume und die offene Form heute verteidigen und neu erfinden müssen, unbedingt. Ich schreibe dies 2016, 20 Jahre nach der Arbeit auf dem Zauberberg einer vorgestrigen Widerspruchsfreiheit. Und nur so: Die Zeitung gibt es nicht mehr und die weiße Villa, in der wir damals saßen, ist längst verkauft.

Bernhard Pörksen, Medienwissenschaftler

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Bericht aus Brüssel

Am 5. Dezember ist wie geplant der Entwurf der Digitalcharta in Brüssel vorgestellt worden. Hier beantworte ich gern einige Fragen, die sich darüber und daraus ergeben haben. Weitere Fragen (speziell zum Termin in Brüssel) können gern in den Kommentaren gestellt werden, wir werden versuchen, sie zeitnah zu beantworten.

Was ist in Brüssel genau geschehen?
Im Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel tagen die Fachausschüsse, also Gruppen von EU-Parlamentariern, die bestimmte Themenbereiche behandeln. Einige Personen aus der Initiatorenschaft waren vor Ort, als der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ab 15 Uhr tagte (Link zur Tagesordnung, PDF). Parlamentspräsident Martin Schulz sprach einführende Worte über die Motivation, eine Digitalcharta vorzuschlagen. Er betonte dabei, dass die Vorstellung keinesfalls ein legislativer Akt sei. Auf Einladung von Jan-Philipp Albrecht* der Obleute der Fraktionen im LIBE-Ausschuss (Anregung durch Martin Schulz) konnte Heinz Bude den Entwurf der Digitalcharta vorstellen und die Fragen der Ausschussmitglieder dazu beantworten. Dafür wurde der Entwurf auch von den Dolmetschern des EU-Parlaments übersetzt, damit alle interessierten Abgeordneten teilnehmen können. Die Ausschusssitzung wurde live gestreamt, hier ist der Mitschnitt verlinkt.

Anschließend gab es vor dem Saal eine kleine Pressekonferenz mit Martin Schulz, Heinz Bude und Jan-Philipp Albrecht. Dabei überreichte der Michael Göring von der ZEIT-Stiftung an Martin Schulz zwei Dokumente: Einen Ausdruck des Entwurfs der Digitalcharta sowie eine erste Sammlung der wichtigsten Kritikpunkte, die in den ersten Tagen der Diskussion im deutschsprachigen Netz angeführt worden sind. (Die entsprechende Aufzeichnung soll nachgereicht werden).

Hier die überreichten Dokumente zum Download (PDF): Entwurf Digitalcharta; Überblick über die wichtigsten Kritikpunkte. Die Zusammenstellung der Kritik ist hier auch als eigene Unterseite verlinkt.

Auf Twitter habe ich gelesen, dass mit diesem Entwurf ein Verfassungskonvent einberufen werden soll!
Das ist nicht wahr, bitte schauen Sie sich die Aufzeichnung selbst an. Wie Martin Schulz betont hat, handelt es sich bei der Vorstellung nicht um einen legislativen Akt. Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Jan-Philipp Albrecht, hat sich genau dazu auch in Interviews geäußert. Zitat: “Es gibt keinen Fahrplan hin zu einer verfassungsgebenden Versammlung.” und “Es wird zwar am Montag eine Vorstellung der Charta im Europaparlament geben mit Unterstützung von Parlamentspräsident Schulz, der in dieser Gruppe tätig war. Das ist ein Vorgang, der relativ häufig passiert. Da wird aber nichts abgestimmt. Es ist auch nicht absehbar, dass wir von heute auf morgen plötzlich einen Prozess im EU-Parlament oder irgendwo anders haben, um eine Art Verfassungskonvent einzuberufen, der das jetzt sofort beschließt.

Das erklärte Ziel der Digitalcharta ist, in einem öffentlichen und parlamentarischen Diskussionsprozess herauszufinden, wie und auf welche Weise die “Grundrechte fit gemacht werden können für das digitale Zeitalter“. Martin Schulz hat übrigens in seiner Antwort auf die Frage der CSU-Abgeordneten Monika Hohlmeier erklärt, dass bei der Diskussion auch herauskommen kann, dass eine schlichte Ergänzung der bestehenden Grundrechtecharta ausreicht. Oder dass gar keine Maßnahmen getroffen werden sollten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Vorstellung der Digitalcharta geschehen?
Ein wichtiges und häufig genutztes Instrument in den Ausschüssen des EU-Parlaments ist die Einladung von Experten oder ganz normalen EU-Bürgern. Das ist hier passiert: Eine Einladung, über ein Thema zu sprechen, das einer Gruppe von Bürgern wichtig ist. Mit einem solchen Anliegen kann sich jede und jeder an EU-Parlamentarier bzw. an Ausschuss-Mitglieder wenden. Die Ausschüsse sind völlig frei in der Entscheidung zu sprechen mit wem sie wollen. Diese Entscheidung der Abgeordneten, jemanden anzuhören, steht rechtlich gesehen noch unter der Übergabe einer Petition, wie sie etwa change.org oder avaaz häufiger veranstalten, denn die Petition zieht einen formalisierten Prozess nach sich. Aus einer Einladung und der damit verbundenen Vorstellung eines Papiers ergibt sich aber keine rechtliche Verpflichtung und keine anderweitigen legislativen Prozesse. Die Fraktionen im Europarlament können aber darüber diskutieren – und genau das ist ja auch gewünscht.

Warum war Parlamentspräsident Martin Schulz in dem Ausschuss? Ist das nicht etwas besonderes?
Ja, das kommt selten vor. Den Grund hierfür hat Martin Schulz in seiner kurzen Ansprache erklärt: Er war an der Schaffung der Grundrechtecharta der EU 1999/2000 beteiligt, und glaubt daran, dass die Folgen der digitalen Vernetzung auch zu einem Update der Grundrechte führen sollten. Wie auch die Initiatorinnen und Initiatoren, weshalb Martin Schulz den ersten Entwurf der Digitalcharta als Mitinitiator begleitet hat.

Wieso war die Diskussionsphase denn nur fünf Tage lang? Das ist doch eine Katastrophe!
Ja, es wäre eine Katastrophe, wenn es stimmen würde. Das ist aber nicht der Fall, auch wenn auf Twitter scheinbar informierte Personen das Gegenteil behaupten. Die Diskussion mit und in der Öffentlichkeit beginnt gerade erst. Der Termin am 5.12. in Brüssel war ausdrücklich nicht das Ende, sondern der Anfang der Diskussion. Um deutlich zu zeigen, dass wir die Diskussion ernst nehmen und einbinden wollen, haben wir bei der Überreichung auch die Kritik in der oben verlinkten Form mit übergeben. Das ist aber keinesfalls irgendein Abschluss, sondern soll als Momentaufnahme zeigen, dass und worüber heftig diskutiert wird. Was wir als Initiatorinnen und Initiatoren ausdrücklich gut und richtig finden, denn die Bezeichnung “BETA” ist ernst gemeint, die Digitalcharta kann und soll und muss weiterentwickelt werden.

Welche Leute aus der Gruppe waren vor Ort?
Neben Jan-Philipp Albrecht und Martin Schulz waren aus der Gruppe vor Ort: Beate Wagner, Heinz Bude, Malte Spitz, Michael Göring, Heinrich Wefing, Daniel Opper, Sascha Lobo. Die Teilnahme war freiwillig, eingeladen waren alle Initiatorinnen und Initiatoren.

Und wie geht es jetzt weiter?
In den nächsten Tagen und Wochen werden wir die laufende Diskussion strukturieren und versuchen, in produktive Bahnen zu lenken. Dazu gehört auch, mit denjenigen Kritikern, die die Grenze der Beleidigung nicht überschreiten, intensiv ins Gespräch zu kommen. Zum Beispiel, in dem wir sie bitten, an dieser Stelle Gastbeiträge zu schreiben. Wie an anderer Stelle erwähnt, erarbeiten wir gleichzeitig Vorschläge dafür, wie eine kollaborative Arbeit am Text aussehen kann. Grundsätzlich ist es uns aber sehr wichtig, die sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Während die stark netzaffinen Gruppierungen, die soziale Medien gut beherrschen, innerhalb weniger Stunden oder Tage ganze Debattenbögen schlagen können und wollen, müssen wir auch die weniger netzaffinen Bevölkerungsgruppen mit einbinden. Weil die Digitalisierung alle betrifft, halten wir es für unsere Pflicht, die gesamte Debatte nicht nur in Twittergeschwindigkeit zu führen, sondern auch langsamere Zyklen zu ermöglichen. In der Folge mag es dem einen oder der anderen so vorkommen, als würde das alles mit der Hektik der Kontinentaldrift geschehen. Hier bitten wir um Geduld.

Konkret gibt es aber Planungen über das weitere Vorgehen online wie offline, die bald in diesem Blog veröffentlicht und diskutiert werden können.

* Korrektur: Jan-Philipp Albrecht kann zwar am einladenden Ausschuss der Obleute der Fraktionen teilnehmen, er war beim Termin, als die Einladung ausgesprochen wurde, aber nicht bei der Sitzung. Die Einladung wurde einmütig von allen Obleuten ausgesprochen.

verfasst von Sascha Lobo am 6.12. 2016

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Juli Zeh zur #digitalcharta

1) Grundsätzliches

A) Warum eine Grundrechte-Charta?

aa) Dass und warum es im Kommunikationszeitalter zu neuen Bedrohungen für die Freiheitsrechte Einzelner sowie für die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaften kommt, wurden in den vergangenen Jahren in unzähligen Essays und Sachbüchern sowie auf unzähligen Podien und Talkshowsesseln hinreichend begründet. Die Politik hängt ihrem Gestaltungsauftrag meilenweit hinterher. Immer wieder wird die „digitale Revolution“ mit der industriellen Revolution verglichen – auch bei letzterer hat die Politik den Gestaltungs- und Regelungsbedarf viel zu spät erkannt, was dazu führte, dass sich Sozialgesetzgebung und Umweltschutz erst mit jahrzehntelanger Verspätung in einem zähen Prozess entwickeln konnten, als schon eine Menge Schaden und Unglück angerichtet war. Immer wieder wurde betont, dass man diese Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen müsse, sondern lieber mit freiem Blick auf Gegenwart und Zukunft die Herausforderung (auch legislativ) annehmen solle.

Nur dass eben niemand etwas tut.

Diesem Zustand der Versteinerung, diesem Ausharren des Kaninchens im Angesicht der Schlange will und soll die Charta Abhilfe schaffen. Durch einen ersten Aufschlag, der zeigt: Es geht. Es ist nicht perfekt, noch lange nicht, aber es geht, man kann etwas machen, und es gibt auch einen institutionellen Weg, um es durchzusetzen.

bb) Ich selbst war angetreten mit der Idee, lieber bestehende Grundrechtsdokumente (das deutsche GG, die Europäische Grundrechtscharta) auf eine vorsichtige Weise anzugleichen und zu erweitern, so dass den neuen Schutzbedürfnissen Rechnung getragen wird. Mein Argument: Wir haben bereits Grundrechte und Menschenrechte, die auch in der digitalen Sphäre gelten, wir brauchen nicht Neues, sondern einen punktuell anderen Zuschnitt sowie neue „Tools“ für die Durchsetzbarkeit.

Diese Position fand keine Mehrheit, im Gegenteil war ich mit dem Ansatz innerhalb der Gruppe quasi allein. Grund für den Wunsch, ein ganz neues Dokument zu schaffen, ist m.E. vor allem die höhere Sichtbarkeit und Verständlichkeit eines Papiers, das auf Vollständigkeit setzt, statt mit chirurgischem Besteck im Bestehenden herumzubessern. Eine „Charta“ ist einfacher zu erklären, zu kritisieren, zu verteidigen und zu verbessern als ein kleinteiliges Set aus Änderungsvorschlägen.

Völlig abwegig ist der Vorwurf mancher Kritiker – und ich denke, dass diese Kritiker das selbst wissen, aber einfach jeden herumliegenden Knüppel aufgreifen, um auf der Charta herumzuprügeln – wir hätten gewissermaßen die bestehenden Grundrechte und Menschenrechte auf nationaler sowie auf europäischer Ebene nicht gekannt oder berücksichtigt oder ihre Geltung nicht voll akzeptiert. Nach dem Motto: Wer neue Grundrechte schaffen will, glaubt nicht an die alten. Die letzten Jahrzehnte und Jahrhundert haben gezeigt, dass die Evolution von Grundrechten ein langer Prozess ist, der immer wieder Fortsetzung findet, zuletzt vor allem auf internationaler und supranationaler Ebene, und ich denke nicht, dass irgendeines der neu erschaffenen Dokumente eines der älteren gefährdet. Im Gegenteil geht es darum, veränderten gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen, denn unsere Gesellschaften verändern sich nun mal, und zwar – für das Gefühl der jeweiligen Zeitgenossen – äußerst rasant.

cc) Ein weiterer Grund, der aus unserer Sicht das Erstellen eines völlig neuen Papiers rechtfertigt (im Gegensatz zu Anpassungen bestehender Grundrechtsdokumente) ist das Problem der sogenannten Drittwirkung.. Klassischerweise sind Grundrechte sogenannte Abwehrrechte (später dann auch Leistungsrechte) gegen den Staat. Abwehrrechte sind solche, die den Bürger vor staatlichen Eingriffen in seine persönliche Rechtssphäre schützen. Ein klassisches Beispiel wäre der Schutz vor Enteignungen; ebenso aber der Schutz vor staatlicher Überwachung. Es sind also Verbote, die der Bürger dem Staat entgegen halten und mit denen er sich gerichtlich verteidigen kann. Leistungsrechte sind solche, die dem Bürger eine bestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren. Man hat auf Grundlage eines Grundrechts einen originären Anspruch gegen die öffentliche Hand. Beispiele in Deutschland sind Art. 6 Abs. IV GG, nach dem jede Mutter Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft hat, oder Art. 7 Abs. IV GG, nach dem ein Recht besteht, Privatschulen zu gründen. Um Chancengleichheit bei den Schülern zu garantieren, hat das Bundesverfassungsgericht daraus einen direkten Anspruch auf Privatschulfinanzierung gegen den Staat abgeleitet – ein klassisches Leistungsrecht.

Als eine dritte Kategorie kennen wir Gleichheitsrechte (der Staat soll sich in einem gegebenen Fall nicht anders verhalten, als er sich in anderen Fällen verhalten hat) sowie Mitwirkungsrechte (klassischerweise das Wahlrecht und der Zugang zu öffentlichen Ämtern).
Schließlich gibt es sogenannte objektiv-rechtliche Garantien, also Grundrechtsnormen, die nicht (nur) einen Anspruch oder ein Abwehrrecht der Bürger enthalten, sondern auch das Bestehen bestimmter Institutionen (Ehe und Familie, Erbrecht, Eigentum, Privatschulen) garantieren. Auf diese Weise geschützte Institutionen dürfen vom Staat nicht abgeschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich aber auch sogenannte Schutzpflichten, das heißt, es wird eine Verpflichtung abgeleitet, die genannten Institutionen auch aktiv zu fördern. Auch – und hier kommen wir zu einem für die Charta enorm relevanten Punkt – indem diese Rechtsgüter gegen Beeinträchtigungen von privater Seite geschützt werden.

Gemeinsam ist den genannten (deutschen) Kategorien der Grundrechtssystematik grundsätzlich, dass sie zwischen Bürger und Staat gelten (vgl. Art. 1 Absatz III GG). So hat es das Grundgesetz in seinem ursprünglichen Zuschnitt vorgesehen. Auch bei den erwähnte Schutzpflichten enthält das Grundrecht einen Handlungsauftrag, der sich an den Staat richtet, wobei dieser den Handlungsauftrag unter Umständen nur erfüllen kann, indem er bestimmte Vorschriften für private Dritte erlässt, um auf diese Weise das effektive und sinnvolle Bestehen von grundrechtlich garantierten Rechtsgütern zu schützen. Das Grundgesetz kennt aber bereits in Ansätzen eine sogenannte „Drittwirkung“ von Grundrechten, also eine Geltung der eigentlich gegen den Staat gerichteten Rechte im Verhältnis zwischen privaten Akteuren. Diese horizontale Geltung von Grundrechten folgt aus ihrem Charakter als objektiv-rechtliche Wertentscheidungen. Soll heißen: Manche Werte lassen sich nicht effektiv umsetzen oder verteidigen, wenn man das Verhältnis zwischen den Bürgern nicht mitbedenkt.
Diese Drittwirkung von Grundrechten hat eine lange und noch lange nicht beendete Entwicklungsgeschichte hinter sich, in Deutschland und in anderen Rechtsordnungen. Vor allem leiten Verfassungsgerichte auf nationaler oder supranationaler Ebene immer wieder eine solche Drittwirkung aus bestehenden Grundrechtsdokumenten ab.

Für den Themenbereich der Digitalcharta ist die Drittwirkung ein absoluter Kernbereich. Dies ergibt sich aus der vieldiskutierten Tatsache, dass Grundrechtsbedrohungen im Kommunikationszeitalter nicht nur (!), aber auch von der Machtakkumulation großer Privatkonzerne ausgehen. Manche Beobachter behaupten, dass Firmen wie Google oder Facebook mehr Macht besitzen als staatliche Stellen, somit müssen sie als direkte Adressaten von Grundrechten angesprochen und gebunden werden, wenn tatsächlich eine wirkungsvolle Rechtsordnung für das digitale Zeitalter entstehen soll.
Dies ist natürlich ein Punkt, der ungeheure Kritik erregt, vor allem, weil es eine Menge Lobby-Anwälte gibt, deren Aufgabe genau darin besteht, eine solche Rechtsentwicklung zu verhindern, und die, ausgestattet mit ausreichend, Geld, Zeit, Know-How und Intelligenz, jeden Versuch in diese Richtung sogleich in Grund und Boden argumentieren. Dennoch und gerade deswegen ist eine solche Entwicklung unerlässlich, und die Unerlässlichkeit rechtfertigt das Entstehen eines neuen Dokuments wie die Digitalcharta, um die Drittwirkung nicht als Ausnahmefall, sondern als Regelsituation von Grunde auf zu etablieren. Es handelt sich hierbei um einen vielleicht großen, vielleicht unerhörten Schritt, aber er knüpft an eine jahrzehntelange Rechtsentwicklung an und lässt sich sowohl rechtssystematisch als auch politisch ohne Weiteres begründen.

Selbstverständlich zieht ein solcher Schritt – die grundsätzliche Postulierung von drittwirkenden Grundrechten – eine schier unüberschaubare Menge von (juristischen) Problemen nach sich. Welche privaten Dritten sollen gebunden werden? Alle oder nur die „großen“? Was bedeutet groß? Wie löst man die Kollision von drittwirkenden Grundrechten mit den Freiheitsrechten der Betroffenen – denn natürlich genießen auch Großkonzerne wie Google und andere den grundrechtlichen Schutz von z.B. Eigentumsgarantien und Berufsfreiheiten, die es nicht ohne Weiteres erlauben, in ihr Geschäftsverhalten nach Belieben und Gutdünken einzugreifen.

Wir haben in der Charta bewusst darauf verzichtet, solche Problemlösungen zu entwickeln und entsprechende Definitionen anzubieten. Zum Einen, weil das unserem kleinen Kreis in der Kürze der Zeit (nur anderthalb Jahre!) nicht möglich war. Zum Anderen, weil die Lösung solch komplexer Probleme leider nicht das Ergebnis von noch so angestrengtem Nachdenken sein kann, sondern nur das Ergebnis eines jahrelangen, jahrzehntelangen Diskurses. Auch wenn es hemdsärmelig klingen mag: Man muss an einer Stelle anfangen, um irgendwo hin zu kommen. Unbestritten war und ist in unserem Kreis, dass zeitgenössische Probleme nur durch eine radikale Ausweitung von grundrechtlicher Drittwirkung zu lösen sind. Diese Erkenntnis und diesen Wunsch postuliert die Charta und versucht ihn ansatzweise zu normieren. Sie ist damit auch ein dringender Aufruf, an den vorgeschlagenen Normierungen sowie an den daraus folgenden juristischen und politischen Problemen engagiert mitzuarbeiten!

B) Titel

Mit dem Titel oder der Bezeichnung „digitale Grundrechte“ ist jeder oder fast jeder aus unserer Gruppe unzufrieden. Uns ist schlicht nichts Bessseres eingefallen. Da ich schon recht lange öffentlich und privat über (Grund-)Rechtsprobleme spreche, die aus der Digitalisierung folgen, leide ich ebenso lang unter der Tatsache mangelnder Terminologie. Natürlich sind es keine „digitalen Rechte“, um die es geht. Es sind auch nicht „Rechte für das Digitale“. Es sind neue bzw. angepasste Abwehrrechte, Leistungsrechte und Staatsschutzzielbestimmungen für eine vom Digitalen zunehmend geprägte Gesellschaft. Das ist zutreffender, aber zu lang. Vorschläge für eine kürzere, griffige und einigermaßen treffende Benennung des Rechtekatalogs sind mehr als willkommen. Ich bin sicher, dass sich eine einleuchtende Bezeichnung sofort durchsetzen und den momentan etwas unglücklichen Titel verdrängen wird.

C) Verfahren

Auf den Beta-Charakter der Charta wurde in verschiedenen Antworten auf Kritiker, die ein hinterzimmergeneriertes Blitzrecht darin vermuteten, bereits ausgiebig reagiert. In diesen Tagen soll und wird das kommende Procedere der Weiterarbeit an der Charta besprochen und festgelegt. Die öffentliche Debatte hat bereits begonnen; ich kann nur alle Interessierten, Erregten, Verärgerten und vielleicht auch ein paar Begeisterte bitten, ihren Sachverstand, ihre Ideen und Kreativität in die Weiterarbeit am Text zu investieren. Denn im Grunde vermute ich auch nach der zum Teil sehr aggressiven Kritik an unserem Vorstoß, dass wir uns weitgehend über eine Sache einig sind: Es muss etwas getan werden, politisch und legistlativ, und zwar schnell. Die Frage ist, was und wie. Diese Frage wird von der Charta in ihrer momentanen Form NICHT beantwortet. Sie ist ein Anfang. Jedes einzelne Wort, jeder Satz, die gesamte Systematik sind reversibel. Am wünschenswertesten wären zum jetzigen Zeitpunkt und in den kommenden Wochen konkrete Vorschläge. Also zum Beispiel: „Art. 5 komplett streichen.“ Oder: „Die Formulierung XY durch folgenden Text ersetzten: (…)“ Solche Vorschläge können wir sammeln, wir können sie ordnen und in einem offenen Diskurs weiter behandeln. Geplant ist, die Diskussion nicht nur im Netz zu führen, sondern auch in lokalen Treffen, die für jedermann zugänglich sind. Weiterhin folgen sollen ein internes Treffen der Initiatorengruppe sowie kurz darauf eine öffentliche Konferenz, die dann auch den deutschen Rahmen verlässt und möglichst viele Experten aus anderen europäischen Ländern mit ins Boot holt. Eine weitere Reihe von Instrumenten werden wir in den nächsten Tagen vorstellen, damit jeder, der an einer Beteiligung interessiert ist, weiß, wo und wie er diese ausüben kann.

2) Einzelne Kritikpunkte

A) Zensurbefürchtung (Art. 5 der Digital-Charta)

Große und zum Teil sehr konstruktive Kritik erntete Artikel 5 zur Meinungsfreiheit. Hier noch einmal der Wortlaut:

Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.
(3) Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.
(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Die lebhafte Kritik folgt vor allem aus einem Widerspruch, der nicht nur in diesem Artikel sichtbar ist, sondern in der Natur der Sache liegt. Einerseits ist jeder Bürger daran interessiert, die Meinungsfreiheit im Internet bestmöglich zu wahren und zu schützen. Andererseits hat sich gerade in jüngster Zeit die Erkenntnis herausgebildet, dass eben diese Meinungsfreiheit nicht selten missbraucht wird, volksverhetzend, beleidigend, im negativen Sinne mobilisierend. In der Initiatorengruppe zur Charta gab es viele Stimmen, die auf einer Regelung zur Verhinderung von digitaler Hetze bestanden. Dass solches Verhalten im Netz häufig bereits existierende Straftatbestände erfüllt, ist bekannt; leider bleiben diese bislang weitgehend ohne Wirkung. Wir als Initiatoren der Charta haben, frank und frei zugegeben, keinen blassen Schimmer, wie man in der Praxis (auch technisch) mit diesem Problem umgehen kann. Wir wissen nicht, wie man digitale Hetze verhindern soll. Wir haben auch nicht versucht, auf diese Frage eine Antwort zu geben. Dies gilt für viele andere Stellen der Charta auch: Es werden Schutzaufträge formuliert, gegen die man sofort einwenden kann: „Wie soll das aussehen? Das geht doch gar nicht“, oder: „Was hat das denn für unerwünschte Folgen und Nebenwirkungen? Das ist total gefährlich!“ Juristisch formuliert, bedeutet solche Kritik, dass (im ersten Fall) die Frage nach Durchsetzung/Sanktionierung einer Norm nicht geklärt ist, und dass (im zweiten Fall) Kollisionen mit anderen Schutzzielen/Freiheiten zu erwarten sind, die es aufzulösen gilt. Nach unserem Verständnis sind beide erforderlichen Lösungen jedoch nicht Aufgabe eines Verfassungstexts. Ein Blick in Grundgesetz oder Europäische Grundrechtecharta zeigt, dass ein solcher Text gar nicht anders kann, als Gewünschtes zu formulieren und zu normieren, und die Frage, was daraus in der (Rechts-) Praxis folgt und wie eventuelle Kollisionen gehandhabt werden, ebendieser Praxis zu überlassen. Um ein bereits erwähntes Beispiel noch einmal zu erwähnen: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ (Art. 6 Abs. IV GG) – Man stelle sich vor, wir hätten einen solchen Passus in der Charta formuliert! Wieso nur die Mütter, was ist mit den Vätern? Was ist mit gleichgeschlechtlichen Paaren? Adoptiveltern? Was soll das in der Realität überhaupt heißen? Schutz gegen wen? Welche Fürsorge? Finanziell? Werden dann kinderlose Paare benachteiligt? – Und so weiter, und so fort. Es steht aber so im Grundgesetz, weil es ein Schutzziel formuliert, das unserer Gesellschaft etwas bedeutet.

Meine Einlassung an dieser Stelle soll nicht etwa unausgegorene, verfängliche, missverständliche, schlecht gemachte Formulierungen unserer Charta rechtfertigen. Ich persönlich habe ebenfalls Bauchschmerzen mit Art. 5, verstehe aber andererseits das Anliegen jener, die das Gefühl haben, der Verbreitung von Hetze und bedenklicher politischer Einflussnahme im Internet nicht völlig tatenlos zusehen zu können. Ich will an dieser Stelle nur erklären, dass Machbarkeits- und Kollisionsfragen nach ausgiebig diskutierten Lösungen verlangen und nicht schon einem Verfassungstext angelastet werden können .Sehr häufig zeigt erst jahrelange Rechtsprechungspraxis von einfachen Gerichten und Verfassungsgerichten, was eine Verfassungsnorm tatsächlich enthält, wie sie auszulegen und anzuwenden ist, und wie sie sich in der Kollision mit anderen Rechtssätzen darstellen muss.

B) Datenschutz

Datenschutz ist nicht das zentrale Anliegen der Charta. Es gibt Datenschutzgesetze in den einzelnen Ländern und eine ausführliche, ausgiebig verhandelte, schließlich Realität gewordene Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Dennoch sollte und darf die Erwähnung von Datenschutz in einer solchen Charta natürlich nicht fehlen, zumal die Verfassungsgerichte Datenschutz ausdrücklich als ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut behandeln. Was nach meinem Verständnis in der Charta enthalten sein sollte, sind eine Grundnorm, die Datenschutz als eine grundrechtlich garantierte Position bestätigt, sowie ein Verweis auf existierende Datenschutzgesetze und eine Festlegung für die Anwendung des jeweils höchsten Schutzniveaus. Weiterhin würde ich persönlich es für wünschenswert halten, Datenschutz und Datensouveränität in ein sinnvolles Verhältnis zueinander zu setzen. In seiner jetzigen Form ist der Datenschutz-Artikel der Charta unausgegoren und missverständlich. Hier (und beim folgenden Thema Urheberrecht) ist die Charta besonders auf Vorschläge von interessierten und versierten Diskursteilnehmern angewiesen.

C) Urheberrecht

In gewisser Weise analog zum Thema Datenschutz gilt auch hier: Das Urheberrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, das unter enormen Einfluss der Digitalität geraten ist. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurde ausgiebig diskutiert, manches bereits verändert, anderes harrt noch fortgesetzter politischer Bearbeitung. Die Charta wollte keine Entscheidung für oder gegen bestimmte Lösungsansätze treffen; insbesondere ist die Vermutung, es sollte ein von „den Zeitungen“ gesteuertes Interesse z.B. am Leistungsschutzrecht in verfassungsrechtliche Form gegossen werden, schlicht falsch. Richtig ist, dass sich in unserer Gruppe nicht annähernd ein Konsens herstellen ließ, was in einem solchen Artikel stehen soll. Bis zur letzten Sekunde wurde um einzelne Wörter gerungen; das Wort „Autor“ fiel einem Streit zum Opfer; das vage und verfängliche „Rechteinhaber“ ersetzte den Urheber und so fort. Wenn es gelänge, hier einen Artikel zu formulieren, der die Debatten der letzten Jahre über eine Neuausrichtung des Urheberrechts aufnimmt und eine belastbare Grundnorm auch für künftige, noch unbekannte technische Entwicklungen formuliert, wäre Großes geleistet. Wir Initiatoren waren dazu als Gruppe nicht in der Lage; die Charta ist gerade hier wiederum auf Hilfe von möglichst vielen Experten angewiesen. Was unser Ziel keinesfalls war, ist, die Bemühungen zu einer Einführung des Leistungsschutzrechts auf europäischer Ebene voranzutreiben oder die Urheber schlechter zu stellen als im jetzigen gesetzlichen Status Quo.

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Digital Charta – Veröffentlichung, Reaktionen und nächste Schritte

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs für eine Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union am 1.12.2016 haben sich in der ersten Woche weit über 1000 Mitunterzeichner – Bürgerinnen und Bürger – online eingetragen. Sie stimmten für eine Stärkung der Bürgerrechte in der digitalen Welt. Es ist also ein zivilgesellschaftlicher Impuls zur Gestaltung von Grundrechten für das digitale Zeitalter gesetzt.
Gleichzeitig erreichten die Initiatoren über die Webseite und andere Medien hunderte von – zum Teil kritischen – Kommentaren, Ergänzungs- und Verbesserungsvorschlägen zum Inhalt des Vorschlags. Die Initiatoren nehmen die vielfältige Textkritik ebenso wie die Verbesserungsvorschläge ernst. Auf dieser Basis wird die ZEIT-Stiftung gemeinsam mit einzelnen Initiatoren verschiedene Angebote machen, um mit der Öffentlichkeit das Anliegen der Charta zu stärken und den Textentwurf weiter zu entwickeln. Dazu wird es on- und offline Beteiligungsmöglichkeiten geben. Diese werden im Laufe des Januars 2017 detaillierter vorgestellt.
In der ersten Jahreshälfte 2017 lädt die ZEIT-Stiftung zu einer Konferenz ein, auf der die Initiatoren, zivilgesellschaftliche Akteure, Juristen und alle Interessierten über die Ausgestaltung digitaler Bürgerrechte, den Charta-Text, die politische Relevanz und mögliche europäische Schritte debattieren werden.
Ziel der Digital Charta – Initiative bleibt es, den Schutz von Grundrechten auch unter den veränderten gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter sicherzustellen – und zu stärken.

Um über den weiteren Verlauf informiert zu werden, nutzen Sie
– hier den offiziellen Neuigkeiten-Blog unter: https://digitalcharta.eu/neuigkeiten/
facebook.com/digitalcharta
– Twitter (@digitalcharta / #digitalcharta)
– eine Eintragung in unserem Newsletter auf der Seite der ZEIT-Stiftung.

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Roadmap für die Weiterentwicklung der Digital-Charta 2017

Nicht einmal ein Monat ist vergangen, seit wir unseren Vorschlag einer Charta für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter der Öffentlichkeit präsentiert haben. Und natürlich erreichen uns Anfragen, wie nun im weiteren Verlauf mit den vielen Kommentaren umgegangen wird.

Unser Charta-Entwurf ist ein Vorschlag, um die Diskussion anzuregen. Wir wissen, dass es in vielen Bereichen konkurrierende Ansichten gibt. Auch die ganz grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Erweiterung von Grundrechten, die Formulierung neuer Gesetze oder Regulierungsmaßnahmen nötig sind, ist häufig gestellt worden. Die unterschiedlichen, z.T. konträren Ansichten sind in über 400 Kommentaren, aber auch in vielen persönlichen Gesprächen, die die Initiatoren seitdem geführt haben, sehr deutlich geworden.

Wir bedanken uns bei allen, die sich in den letzten Wochen, zum Teil sehr ausführlich, mit diesem Entwurf auseinandergesetzt haben!

Dieses Feedback, on- und offline, ist wichtig, denn es ist Teil der Debatte, die wir mit unserem Impuls fördern möchten. Es zeigt, dass viele Positionen und Herausforderungen der digitalen Welt, auch über unseren Entwurf hinaus, noch vertiefend zu diskutieren sind – sowohl politisch, zivilgesellschaftlich wie auch juristisch.

Unser Plan zum weiteren Vorgehen lautet daher: Wir möchten diese “Public Comment Phase”, also die Möglichkeit, sich zur derzeitigen Fassung der Digital Charta zu äußern, noch bis zum 31. Januar 2017 aufrechterhalten. Parallel sammeln und strukturieren wir die entstandenen Reaktionen und Vorschläge, um darüber im Februar 2017 mit den Initiatoren zu sprechen und im Folgenden eine erweiterte, kommentierte und mitunter modifizierte Fassung zur Diskussion anzubieten.

Diese Diskussion soll nicht nur im Netz stattfinden, sondern auch auf einer Konferenz erfolgen. Die Termine hierzu werden wir im neuen Jahr bekannt geben. Die Konferenz soll neben der Diskussion des Textes auch die Gelegenheit bieten, die Notwendigkeit von Bürgerrechten für das digitale Zeitalter – und mögliche Instrumente hierzu – zu diskutieren. Lassen Sie uns diese Phase nutzen, um gemeinsam für eine Stärkung von Grundrechten in Bezug auf die Digitalisierung zu werben und die Charta als einen wichtigen Baustein zu begreifen.

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Öffentliche Diskussion zur Charta in Berlin

Am 22. Februar 2017 um 12:00 Uhr findet auf Einladung der Friedrich-Naumann Stiftung eine öffentliche Live-Diskussion der Charta in Berlin Unter den Linden statt.

Unter der Fragestellung “Brauchen wir eine #digitalcharta?” treffen aufeinander: MdA Bernd Schlömer, Charta-Mitinitiator Sascha Lobo und der FAZ-Redakteur und Charta-Kritiker Hendrik Wieduwilt.

Die Diskussion wird moderiert von Julia Hesse, Rechtsanwältin für IT & Datenschutz und Forenleiterin der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.

Termin und Anmeldung: https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/CUODV

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Ab sofort: Teil 2 der Online-Konsultation

Nachdem uns in der ersten Feedback-Phase über 400 Kommentare zum Charta-Entwurf erreicht haben, haben wir die Kommentarfunktion auf der Webseite nun erweitert.

In der nun beginnenden „zweiten Phase“ können Sie konkrete Alternativvorschläge zu jedem einzelnen Artikel und Vorschläge für neue Artikel machen. Dazu finden Sie hinter jedem Artikel einen Button „Alternative vorschlagen“ und am Ende der Seite die Optionen „neue Artikel vorschlagen“.

Alle Vorschläge können ebenfalls öffentlich kommentiert werden und dienen als Grundlage für die weitere Diskussion und Überarbeitung der Charta mit den Initiatoren. Die zweite Comment-Phase läuft zunächst bis zur re:publica 2017 am 9. Mai 2017 in Berlin. Dort wollen wir ein Zwischenfazit ziehen und die wichtigsten Vorschläge diskutieren. Hierzu möchten wir Sie ebenfalls ganz herzlich einladen, Ihre Vorschläge mit uns “live” zu diskutieren. Über folgende Seite haben Sie die Möglichkeit, sich vorab zur #DigitalCharta:con Subkonferenz der re:publica anzumelden. Ein re:publica-Ticket ist in dem Fall nicht notwendig (limitiertes Kontingent)!

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#DigitalCharta:Con auf der re:publica 2017 am 9. Mai

Nun ist es bald soweit – wir möchten Sie alle einladen, mit uns – Initiatoren, Autoren und Kritikern – den Charta Text, die Kommentare und Kritikpunkte “live” im Rahmen der diesjährigen re:publica zu diskutieren. Alle Infos zum der #DigitalCharta:Con Programm, Anmeldung usw. finden Sie hier:

 

 

Zum Programm

Eintritt: Die #DigitalCharta:Con kann nach voriger Anmeldung auch ohne re:publica Ticket besucht werden (limitiertes Kontingent). Ansonsten gilt auch das reguläre re:publica Ticket zum Einlass.

 

 

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Diskussions-Papier für die #DigitalChartaCon am 9. Mai

Zur Vorbereitung der #DigitalChartaCon am 9. Mai im Rahmen der re:publica am 9. Mai in Berlin hat eine Arbeitsgruppe der Initiatoren eine erste Sammlung von Vorschlägen zur Änderung, Klarifizierung und Ergänzung der Original-Charta zusammengestellt. Diese Vorschlags-Sammlung finden Sie hier: A1-Charta-Plakat_republica-vorschlaege

Die Liste ist explizit als Zwischenschritt für die re:publica-Diskussion zu verstehen und kein abschließender Vorschlag der Initiatoren!

Sie betreffen zunächst die im Netz besonders kontrovers diskutierten Artikel  1, 5, (zusammengefasst 6, 7, 8), 10, 21, 22. Zum besseren Verständnis wurde der Präambel ein Vorwort vorweg gestellt.

Wir sind gespannt auf eine kritische und konstruktive Debatte.

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Bericht von der re:publica (Details folgen)

Am Dienstag, den 9. Mai, haben über 500 Gäste die #DigitalChartaCon im Rahmen der re:publica17 besucht, sich über die Initiative, die Charta und die Kritik daran informiert und in zwei ausführlichen Workshops lebhaft und engagiert mitdiskutiert.

Die Auftaktdiskussion können Sie hier als Video (Youtube) nachschauen: https://youtu.be/GHBND8OUeyw

Die Dokumentation der Ergbenisse folgt.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmer*Innen sowie unseren Gastgebern, dem #rp17 Team.

Das DigitalCharta Team

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Zusammenfassung der re:publica – Diskussionen und Überarbeitungsvorschläge

Am 9. Mai 2017 wurde auf der #DigitalCharta:Con im Rahmen der re:publica 2017 intensiv über den Sinn der DigitalCharta und ihre Intention diskutiert. Was nützen einem Grundrechte, wenn der Staat zu schlecht ausgerüstet ist, um sie garantieren zu können? Müssten nicht ganz neue Institutionen erdacht werden angesichts der Umwälzungen durch die Digitalisierung? Braucht es überhaupt eine (vorauseilende) Regulierung der digitalen Zukunft, deren Entwicklung wir heute noch gar nicht einschätzen können? Wenn ja, wäre die Digital Charta überhaupt die adäquate Antwort? Zu diesen Meta-Fragen gab es, wie auch zuvor in der öffentlichen Netzdebatte, verschiedene Ansichten und Antworten.

Die Stimmen der Kritiker und die Positionen der Digital Charta-Initiatoren dazu fasst die folgende Videodokumentation des Eröffnungspanels zusammen:

Doku Eröffnungsdebatte: https://youtu.be/GHBND8OUeyw

Jeanette Hofmann und Jan Philipp Albrecht und erläutern darin noch einmal die Idee und Intention der Charta. Brauchen wir noch eine Internet-Charta? Brauchen wir „digitale“ Grundrechte? In welcher Tradition steht das Projekt im Vergleich zum dt. Verfassungskonvent oder zur Entwicklung der Europäischen Grundrechtecharta? Bei beiden historischen Projekten ging dem politischen Konvent / Verfassungsausschuss eine zivilgesellschaftliche Debatte voraus die auch auf starke öffentliche Kritik aus verschiedenen Lagern stieß. Diese kritische Debatte erfährt nun auch die DigitalCharta. „Wenn es um die Grundlagen unserer Gesellschaft geht, die essentiellen ethischen und moralischen Linien, die uns in Zukunft prägen sollen, muss es eine emotionalisierte, harte und kritische Debatte von allen Teilen der Gesellschaft geben.“ (Jan Philipp Albrecht)  – (Minute 5:00 – 15:00)

In der folgenden Paneldiskussion stießen Johnny Haeusler, Christoph Kucklick und Heinrich Wefing dazu. (Minute 15:00 – 58:00)

Protokoll Fishbowl-Workshops

In zwei Fishbowl-Diskussion wurde daraufhin über die besonders kontroversen Artikel des Charta-Textes mit dem Publikum diskutiert. Folgende Artikel wurden dabei diskutiert und diese Ergänzungs-Vorschläge sollen in die weitere Diskussion eingehen:

Zu Artikel 5 (Meinungsfreiheit):

Kritik: Der Artikel ist im Sinne des Freiheitsschutzes (Zensur findet nicht statt) unzureichend und zum Teil widersprüchlich formuliert.

Vorschläge:

  • Größte Mehrheit fand die Forderung, Artikel 5 zudem um den Punkt „Whistleblower-Schutz“/ „Schutz für jegliche Verteidiger der Verfassung“ zu ergänzen.
  • Artikel 5 solle außerdem ergänzt werden um „Plattformen sind als Medien zu behandeln, die die freie Meinungsbildung zu gewährleisten haben. Sie müssen mit einem gemeinnützigen Auftrag versehen werden.“
  • Geklärt werden solle bei Artikel 5, was ist der Freiheitsbegriff der Zukunft sein könnte – hier muss eine genaue Definition gegeben werden.

Zu Artikel 7 (ALGORITHMEN)

Kritik: Der Artikel ist in der jetzigen Form unzureichend.

Artikel 7 solle ergänzt werden um „Jeder hat das Recht, Einsicht in die Algorithmen seiner/ihrer Datenverarbeitung zu nehmen und diese mit zu gestalten“

Zu Artikel 15 (Freier Zugang):

Kritik: Besonders der Begriff der Anonymität war für einige Workshopteilnehmer strittig. Unternehmen müssten das Recht haben, Daten zu erheben, um sich selbst abzusichern, z.B. vor Falsch- oder Fake-Bestellungen unter Pseudonym. Ein Vorschlag, u.a. von ver.di, sieht eine Art Zwiebelmodell vor, dass also nur die jeweils benötigten Daten erhoben werden dürfen. Ein Abgleich mit anderen Netzdiensten dürfe nur mit ausdrücklicher Zustimmung geschehen. Hier gibt es große Überschneidungen mit den Artikeln 11, 12 und 13.

Artikel 18 (Recht auf Vergessenwerden)

In Zusammenhang mit dem Anspruch auf freien und anonymen Zugang und Nutzung von Diensten wurde der Vorschlag gemacht, Artikel 18 in dem Sinne zu erweitern, dass es ein Recht auf „Vergessen“ von Surf-Aktivitäten oder der Nutzung eines Online-Dienstes gibt. Hat man beispielsweise einen Pizza-Bestelldienst genutzt, müsse man das Recht haben, dass dieser einen nach vollständiger Abwicklung auch wieder komplett „vergisst“, statt nur die Nutzung/Weitergabe der Daten durch Datenschutzbestimmungen zu klären. Als Grundrecht würde dies eine wirklich freie Bewegung im digitalen Raum ermöglichen. Dies müsste mit dem Schutz vor Missbrauch/kriminellen Handlungen abgewogen werden.

Zu Artikel 21 (Arbeit)

Kritik: Der Begriff der Arbeit ist zu unscharf. Ein Formulierungsvorschlag war stattdessen “Erwerbsarbeit”. Im Workshop wurde aber grundsätzlicher darüber diskutiert, ob “Arbeit” bzw. “Erwerbsarbeit” nicht als Lebensprinzip schon überholt ist. Warum nicht z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Der Vorschlag von Annette Mühlberg, ver.di, sieht vor, den Artikel wie folgt zu ergänzen: „Auf die durch Digitalisierung und Automatisierung wegfallende Arbeit ist durch ausgleichende Maßnahmen zu reagieren. Die unterzeichnenden Staaten sind frei, diese im Arbeits-, Sozial- oder Steuerrecht vorzunehmen.“

Zudem fordert ver.di einen Artikel, der das Recht auf Vereinigungsfreiheit stützt: “Auch in der digitalen Welt wird Vereinigungsfreiheit garantiert. Hierzu gehören insbesondere das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren, das Recht für Gewerkschaften, Zugang zu den Erwerbstätigen zu erhalten, Tarifverträge abzuschließen und für diese zu streiken.”

Zu Artikel 22 (Immaterialgüter)

Kritik: Das Recht der Urheber wird zu stark betont, stattdessen sollte das Recht auf kulturelle Teilhabe stärker geschützt werden. Ein “Schutz vor dem Urheberrecht” wurde als mögliche Variante gefordert. Sonst bestünde die Gefahr, dass im Netz nichts mehr frei abrufbar wäre.

Die Formulierungsversuche konzentrierten sich darauf, Unterscheidungen zu finden, wann das Urheberrecht, wann das Recht auf kulturelle Teilhabe gelten sollte. Ob Urheberschaft ein Grundrecht ist, wurde auch prinzipiell infrage gestellt.

Allgemeine Vorschläge:

Angeregt wurde last but not least, die Charta in gendergerechter Sprache zu verfassen.

 

Doku Abschlusspanel

Wie geht es nun weiter? Darüber sprachen auf dem Abschlusspanel Jeanette Hofmann, Sascha Lobo, Malte Spitz und Steven Hill mit Götz Hamann und dem Publikum.

 

Die o.s. Vorschläge der re:publica Konferenz werden ebenso wie die online eingegangenen (oder noch folgenden) Vorschläge (www.digitalcharta.eu) zur Überarbeitung und Erweiterung des Originaltextes während des nächsten Plenumssitzung der Initiatoren besprochen. Dazu dienen auch die Vorschläge der Arbeitsgruppe, die ebenfalls auf der re:publica besprochen wurde (s.u.).

Die Aufzeichnung Sie hier finden: https://www.youtube.com/watch?v=jg66BHxGtfU

 

Vorschläge der Initiatoren – zur Diskussion auf der re:publica

Darüber hinaus machten die Initiatoren (vorbereitend zur republica-Konferenz) auch Vorschläge zur Weiterentwicklung des Charta-Textes. Diese Vorschläge finden Sie hier: https://digitalcharta.eu/wp-content/uploads/2017/05/A1-Charta-Plakat_republica-vorschlaege.pdf

(Alle Videos sind von der re:publica bereitgestellt unter (CC BY-SA 3.0 DE))

Berichte über die Konferenz:

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Die Digital-Charta Initiative – Was im ersten Halbjahr 2017 geschah und wie es weiter geht

Nach der Veröffentlichung und der ersten heftigen Debatte über die DigitalCharta im Dezember 2016 gab es die Befürchtung, dass die Initiative schnell verebben und die Charta nur als ein „mediales Strohfeuer“ in Erinnerung bleiben würde.

Es ist anders gekommen. Und das ist ein beachtlicher Erfolg. Nach der Präsentation der Charta in Brüssel folgte ein lebhafter, kritischer aber oft ebenso konstruktiver Online-Dialog. Viele Initiatoren wurden zu den unterschiedlichsten Publikums- und Fachgesprächen eingeladen, um über den Inhalt und die Intention der Charta zu diskutieren (z.B. C20-Summit, DIVSI-Bucerius-Forum, EuroDIG-Forum in Tallin sowie verschiedenste Hochschulen und Stiftungsforen). Andere Institutionen, wie die 2. Vienna Biennale, haben sich das Thema angeeignet und es weitergedacht.

Als Höhepunkt veranstaltete die ZEIT-Stiftung selbst eine Konferenz zur DigitalCharta innerhalb der re:publica 2017 in Berlin. Insgesamt haben sich über 700 Zuschauer über einen Tag die Zeit genommen, um sich über die Charta zu informieren und zu diskutieren. Prominente Kritiker wie der Soziologe und GEO-Chefredakteur Christoph Kucklick ebenso wie eine Reihe von Juristen haben ihre Position öffentlich dargestellt und mit den Charta-Initiatoren diskutiert und gestritten. Teilweise konnten Vorurteile und Missverständnisse aufgelöst werden, während andererseits viele konstruktive Anregungen für einen weiteren Prozess gesammelt werden konnten. Großen Anklang fand die Idee, das Papier zunächst mehr als Thesenpapier zu verstehen und als „Entwurf“ zu kennzeichnen, der sich noch weiter entwickeln sollte. Dies war von vornherein so intendiert, aber sicherlich zu schwach kommuniziert worden.

Auf dem politischen Pfad wurde das Papier von vielen Stellen bereits zur Kenntnis genommen (u.a. auch von der EU-Kommission und dem Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages sowie dem Justiz- und dem Innenministerium). Auch findet es sich im Wahlprogramm der SPD (Seite 28) wieder. Dennoch ist allen Beteiligten klar, dass eine politische Konkretisierung bzw. ein echter politischer Prozess in diesem Bereich noch Zeit braucht und wir als zivilgesellschaftlicher Akteur diesen nur weiterhin anmahnen, aber nicht selbst beginnen können.

Um den Druck weiter zu erhöhen, haben die Initiatoren im Februar beschlossen, die inhaltliche Kritik am ersten Charta-Entwurf als Basis für einen zweiten Entwurf zu nutzen, an dem nun gearbeitet wird.

Dazu haben sich Initiatoren in einer ersten Arbeitsgruppe bereits im Frühjahr getroffen. Die folgende Zusammenfassung soll einen Einblick in die interne Diskussion bieten, die ausdrücklich noch im Fluss ist und bis zum Winter 2017/18 abgeschlossen werden soll.

Folgende vier Beispiele sollen den Diskussionsprozess verdeutlichen.

 

  1. Wir haben ein Vorwort begonnen, das der Präambel vorangestellt die Intention und Form des Vorschlags erklären soll und anhand aktueller Schlagworte die Dringlichkeit des Projekts unterstreichen soll.

DIESER ENTWURF für eine Digital-Charta ist mit dem Ziel [in dem Wissen] entstanden,
dass die unverbindlichen Debatten um Grundrechte im digitalen Zeitalter
[universelle einklagbare Spielregeln für das digitale Zeitalter] in ein Ergebnis
münden müssen. Wir wollen mit diesem Vorschlag die bestehenden Grundrechte
stärken und konkretisieren.
WIR, DIE AUTORINNEN UND AUTOREN, halten dies für notwendig, weil sich mit
der technologischen Entwicklung neue Herausforderungen für das gesellschaftliche
Zusammenleben und das Verhältnis zwischen Menschen und sowohl staatlichen
als auch privaten Akteuren ergeben.
DIESE entstehen etwa durch neue Formen der Automatisierung, künstliche Intelligenz,
Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung,
Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei
privaten Unternehmen.
WIR legen hiermit eine Diskussionsgrundlage [und keinen finalen juristischen
Text] vor. Sie soll in der Öffentlichkeit reifen. Wir setzen uns dafür ein, dass daraus
ein [gesellschaftlicher und politischer] Prozess entsteht, der in ein bindendes
Grundrechte-Dokument mündet. So soll ein digitalgesellschaftliches Fundament
der EU entstehen.

Besonders angemahnt wurde, dass wir einzelne, derzeit heiß diskutierte Technologien, wie bspw. „Künstliche Intelligenz“ und „Mensch-Maschine-Verschmelzung“ zu explizit benennen. Den Hinweis, die Charta könnte an dieser Stelle rasch veralten, und sei nicht technikneutral genug, haben wir aufgenommen und diese Passagen ebenfalls ins Vorwort übernommen.

Wir machen in diesem Vorwort außerdem klar, wie unsere Vorstellung vom weiteren Prozess aussieht: die Charta soll in der Öffentlichkeit reifen, wir wollen einen gesellschaftlichen Prozess anstoßen, der später durch einen politischen Prozess in ein bindendes Grundrechte-Dokument oder eine vergleichbare Form mündet.

  1. Beispiel: Die Überarbeitung des Artikels 1 (Menschenwürde)

Ursprünglich hieß es im Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.“

Die Kritik daran lautete, dass die Würde des Menschen noch nie Ziel und Zweck für alle menschliche Neugier und allen Forscherdrang waren. Dieser Kritik folgend haben wir einen alternativen Vorschlag erarbeitet:

„Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Dies gilt auch bei der Entwicklung neuer Technologien uneingeschränkt.“

  1. Beispiel: Die Überarbeitung des heftig kritisierten Artikels 5 (Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit)

Um die Formulierung „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“ im zweiten Absatz des Artikels kreiste mitunter die größte Kritik. Insbesondere der Zusatz „verhindern“ wurde von vielen Kritikern so interpretiert, dass die Charta doch heimlich der Zensur Vorschub leistet, indem wir den Kampf gegen Hetze so explizit und die Methoden dazu doch zugleich unkonkret ansprechen. Auch wir waren mit der Formulierung des ersten Entwurfs nicht zufrieden. Die Passage zeigt aber zugleich die Spannung zwischen einem absoluten Freiheitsanspruch, dass im Netz alle Rede ohne Einschränkungen möglich sein müsse, und dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dass jeder im Netz ohne öffentliche Verletzungen durch andere kommunizieren können muss. Als Vorschlag bietet die Arbeitsgruppe nun folgende Fassung an:

 

(1) Jeder hat das Recht, auch in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt. [Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.]

 (2) Dieses Recht findet seine Schranken in der Würde und der Unversehrtheit des Menschen.

 (3) Die Freiheit der Medien und ein pluraler öffentlicher Diskursraum sind sicherzustellen.

 (4) –

 Kommentar: Jeder sollte das Recht haben, private und staatliche Akteure für den Schutz seiner Würde und Unversehrtheit in Anspruch zu nehmen – und selbst dazu beizutragen. Unter Umständen sind neue Methoden, transparente und rechtsstaatliche Verfahren, unabhängige Stellen zu entwickeln.

Gerade an dem Punkt „unabhängige Stellen“ wird deutlich, dass wir ggf. ganz neue intermediäre Institutionen schaffen müssen, um wirkungsvoll, transparent, und gleichzeitig ohne staatliche Zensurgefahr Individuen und Gruppen im Netz schützen zu können. Solche neuen Modi müssen erst entwickelt werden. Da solche Diskussionen aber nicht in einen Grundrechtstextvorschlag passen, haben wir sie als Kommentar gekennzeichnet.

  1. Beispiel: Ein weiterer Streit drehte sich um den Schutz von Urhebern und Rechteinhabern im Artikel 22 „Immaterialgüter“.

Hier hatten wir auch innerhalb der Gruppe schon vor der Originalfassung der Charta unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Interessen der Urheber, Verwerter und der Allgemeinheit an einem Werk zueinander im Verhältnis stehen sollen. Eher im umgangssprachlichen Sinne als im juristischen haben wir in der ersten Fassung sämtliche Akteure als „Rechteinhaber“ verstanden. Dies ist – zu Recht –  auf große Kritik gestoßen.

In dem neuen Vorschlag werden nun durch die Bezeichnung „Jeder“ alle Urheber, Produzenten und Rechteinhaber an einem Werk berücksichtig, zudem wird das Recht auf Zugang zu Wissen und Kultur betont. Hier orientiert sich der Neuentwurf stärker an der existierenden EU-Grundrechte-Charta:

(1) Jeder hat das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften.

 (2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die aus der Schaffung und Verbreitung von kreativen Werken erwachsen. Dies muss in Ausgleich gebracht werden mit den Interessen der Allgemeinheit, dem technischen Fortschritt und den kreativen Prozessen in Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst.

Wie geht es weiter?

Die oben genannten Überarbeitungsvorschläge wurden auf der re:publica im Mai diskutiert. Klar ist, dass der Überarbeitungsprozess damit noch nicht abgeschlossen ist. Eine fundierte Überarbeitung, die versucht, unterschiedlichste Positionen zu einem dennoch kohärenten Text zu vereinen, wird ihre Zeit dauern und dann ebenfalls wieder Diskussionen auslösen.

In diesem Sinne hat sich die Gruppe nach der re:publica erneut getroffen und verabredet, bis zum Winter die aktuelle Überarbeitung abzuschließen. Am Ende wird eine zweite Version stehen, die möglichst viele Einwände berücksichtigen, aber gleichzeitig den Willen der Gruppe widerspiegeln soll. Sie soll mit dem Anspruch veröffentlicht werden, in weiteren öffentlichen und politischen Prozessen reifen zu können – und vor allem einen Beitrag zu der Debatte liefern, welche bestehenden Grundrechte im digitalen Zeitalter unter Beschuss stehen und wie wir sie verteidigen sollten.

Parallel zu unserer Arbeit hat die C20, Civil 20, ein Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den G20-Ländern, das Thema aufgegriffen. Auf ihrem Treffen in Hamburg wurde eine C20 Task Force on Cyber and Digital Issues gegründet. Sie soll unter der nächsten G20 Präsidentschaft (Argentinien) im kommenden Jahr den Schwerpunkt auf den Schutz der Menschenrechte bei der Digitalisierung legen. Bundeskanzlerin Merkel ist auf der C20 aufgetreten und hat in Ihrer Rede ausdrücklich “rules for the Internet” gefordert.

Die Debatte geht weiter.

Zusammengestellt von Götz Hamann (ZEIT) und Daniel Opper (ZEIT-Stiftung).

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Österreichisches Regierungsmitglied ruft zur Unterstützung der DigitalCharta auf

Muna Duzdar,  Staatsministerin für Digitales im österreichischen Bundeskanzleramt, unterzeichnete am 25. August 2017 die DigitalCharta und ruft alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitzeichnen auf (Facebook-Link: https://www.facebook.com/m.duzdar/videos/1834209436593635/).

Damit sendet die österreichische Regierung ein starkes Signal für den Schutz von Bürgerrechten im Netz und für die weitere europäische Debatte der zivilgesellschaftlichen Initiative der ZEIT-Stiftung.

“Das sind wesentliche Prinzipien in der Charta, die wir auch auf europäischer Ebene brauchen”, sagte Duzdar am Rande der Alpbacher Technologiegespräche. Sie hofft auf einen Beschluss der Charta etwa im Europäischen Parlament oder durch die Kommission. Als wichtige Prinzipien, die die Charta adressiert, zählt Duzdar die gleichberechtigte Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung, ein Recht auf digitale Bildung, soziale Absicherung in der digitalen Arbeitswelt sowie die Offenlegung von intransparenten Algorithmen, die einzelne Menschen oder Gruppen benachteiligen können. „Der Standard“ berichtet hier: http://derstandard.at/2000063163971/Duzdar-will-mit-Digitaler-Charta-Druck-auf-Facebook-Co-erhoehen

Gleichzeitig unterstützen prominente Kulturschaffende um den ehemaligen österreichischen Diplomaten und jetzigen Museumsleiter Christoph  Thun-Hohenstein die DigitalCharta-Debatte in Österreich. So hat der Vienna Biennale Circle der 2. Wien-Biennale zu deren Eröffnung das Ausstellungsmanifest „Dimensionen eines neuen digitalen Humanismus“ entworfen, das sich auf die DigitalCharta stützt: (http://www.viennabiennale.org/ein-ausstellungsmanifest-des-vienna-biennale-circle/). Dazu hängt sie derzeit auch im Museum für angewandte Kunst (MAK) im Zentrum Wiens:

 

Über eine APP kann man sich zudem selbst Aspekte eines Manifests zusammenstellen und posten: http://www.viennabiennale.org/vienna-biennale-app/  –

Die Debatte ist damit voll in Österreich angekommen und europäisiert sich. So wird die DigitalCharta u.a. diese Woche bei den Alpbacher Rechtstagen diskutiert und im Oktober im Rahmen des österreichischen IGF-Forums im Wiener Rathaus (https://www.igf-austria.at/teilnahme2017/#igf2017)

Gesamt 5 Stimmen

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Präsentation der überarbeiteten DigitalCharta 2018

Seit der Veröffentlichung des DigitalCharta-Vorschlags im Dezember 2016 haben uns hunderte Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung und Ergänzung des Entwurfs erreicht. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Mitwirkenden bedanken!

Die Initiatoren der Charta haben unterdessen die Vorschläge und Kritikpunkte diskutiert. Sie werden auf Basis des gesammelten Feedbacks am 25. April 2018 eine überarbeitete Fassung vorschlagen und der Allgemeinheit übergeben. Der Text ist ab sofort auch online auf digitalcharta.eu zu lesen und kommentierbar.

Die Präsentation wird auf der ZEIT Online Facebook-Seite ab 17:15 Uhr gestreamt.

Den Originaltext sowie alle Kommentare und Alternativvorschläge können Sie weiterhin einsehen (Fassung 2016).

Gesamt 2 Stimmen

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Die überarbeitete Digital-Charta – Präsentation und Reaktionen

Nach einem Jahr lebhafter öffentlicher Debatten um die erste Fassung der Digital-Charta liegt seit April der überarbeitete Vorschlag für eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ vor. Am 26. April erschien der neue Text in der ZEIT und am 4. Mai wurde er auf der re:publica präsentiert. Damit wurde die überarbeitete Fassung der Politik und Allgemeinheit übergeben, die nun aufgerufen ist, mit dem Inhalt und den Ideen der Digital-Charta weiter zu arbeiten.

Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley nahm die überarbeitete Charta am 25. April im Podiumsgespräch mit großem Interesse entgegen. Auf die Frage von Heinrich Wefing, Mitinitiator und Ressortleiter Politik bei der ZEIT, ob die Bundesregierung etwas mit dem Text anfangen könne, antwortete Barley:

„Ja, das ist was, womit ich etwas anfangen kann. (…) Es gibt keinen rechtsfreien Raum – weder im Analogen noch im Digitalen – und es ist richtig, dass die digitale Welt ganz neue Anforderungen an uns stellt. Ob das am Ende dazu führt, dass man neben die Grundrechte, die man schon hat, jetzt noch einmal ganz separate digitale Grundrechte stellen sollte oder muss, darüber kann man dann diskutieren. Aber den Ansatz, dass man dann sagt, wir wollen hier eine Werteordnung aufsetzen, weil es schon eine andere Welt ist, damit kann ich sehr viel anfangen, ja.“

Weitere netzpolitische Gäste, Anke Domscheit-Berg, Tabea Rößner und Bernd Schlömer,  zeigten sich offen für den Entwurf. Anke Domscheit Berg:

„Für mich ist das ein Werterahmen für die digitale Gesellschaft, Richtschnur für politisches Handeln: Wie können wir das, was es an Gesetzen schon gibt, so ausleben, dass es wirklich Anwendung findet in der digitalen Welt. Und das ist leider nicht der Fall im Moment, in ganz vielen Bereichen wird unterschieden, ob etwas analog ist oder digital, und da werden Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt. (…) Dass ich als Unterstützerin unterschrieben habe, heißt ja nicht, dass ich jeden Buchstaben unbedingt gut finden muss, aber ich finde diese Debatte wichtig.“

Insgesamt wurde die Überarbeitung der Charta in ihrer Stringenz und Qualität gewürdigt. Bemängelt wurden indes der geschlossene Initiatorenkreis zu Beginn des Vorhabens und die fehlende europäische Vernetzung. Dazu Giovanni di Lorenzo:

„Wir haben einfach gedacht, das ist das Effizienteste. Wir machen erstmal was, und dann setzt der Diskussionsprozess ein. Wenn wir den anderen Weg gewählt hätten, also international und jeder diskutiert mit, dann sitzt da irgendein armer Teufel und versucht das zusammenzuführen, wäre meine Angst gewesen, wir hätten diese Veranstaltung erst in acht bis 15 Jahren hinbekommen.“

Die gesamte Diskussion und alle beteiligten Stimmen finden Sie im Video:

(Aufzeichnung vom 25.4.2018)

Die FAZ berichtete über die Veranstaltung in zwei Artikeln, in denen auch die Argumente der Kritiker betont wurden:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/neue-version-der-digitalcharta-in-berlin-praesentiert-15559683.html

www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/warum-facebook-manchmal-durchaus-nippel-zeigt-15558004.html

re:publica 2018

Eine Woche später, am 4. Mai, wurde die überarbeitete Fassung von Prof. Jeanette Hofmann (WZB) im Gespräch mit Götz Hamann (ZEIT) auf der re:publica 2018 vorgestellt. Das Video hierzu ist bei YouTube abrufbar. Betont wurde, dass die Charta nun von allen möglichen Akteuren der Zivilgesellschaft und Politik – also Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine und NGOs – ebenso aufgegriffen und weiterentwickelt werden kann wie durch die Initiatoren. Da im nächsten Jahr die Europawahl stattfindet, sollten verschiedenste Akteure Druck auf Bundes- und Europaebene ausüben, damit die Anliegen der Charta – Grundrechte im digitalen Zeitalter zu stärken, zu verteidigen und zu definieren – gehört und auch in konkrete Maßnahmen überführt würden. In diesem Sinne übergeben die Initiatoren die Textvorlage nun der Allgemeinheit.

Von: Daniel Oppper, ZEIT-Stiftung

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US-Abgeordneter Ro Khanna fordert “Internet Bill of Rights”

Nach den Skandalen um Facebook und Cambridge Analytica ist die Debatte um eine Digital-Charta 2018 auch in den USA angekommen. Nachdem bereits der “Erfinder” des WWW, Sir Tim Berners-Lee, eine vorausschauende Regulierung des Netzes gefordert hat, hat der US-Abgeordnete Ro Khanna (er repräsentiert durch seinen Wahlkreis in Kalifornieren quasi das Silicon Valley für die Demokraten im US-Kongress) eine “Internet Bill of Rights” gefordert, die auf 10 Prinzipien aufbaut. Die NY-Times berichtet darüber ausführlich am 4. Oktober 2018. Die von Khanna vorgeschlagenen Prinzipien werden auch von Tim Berners-Lee unterstützt. Sie lauten im Originaltext:

You should have the right:

(1) to have access to and knowledge of all collection and uses of personal data by companies;

(2) to opt-in consent to the collection of personal data by any party and to the sharing of personal data with a third party;

(3) where context appropriate and with a fair process, to obtain, correct or delete personal data controlled by any company and to have those requests honored by third parties;

(4) to have personal data secured and to be notified in a timely manner when a security breach or unauthorized access of personal data is discovered;

(5) to move all personal data from one network to the next;

(6) to access and use the internet without internet service providers blocking, throttling, engaging in paid prioritization or otherwise unfairly favoring content, applications, services or devices;

(7) to internet service without the collection of data that is unnecessary for providing the requested service absent opt-in consent;

(8) to have access to multiple viable, affordable internet platforms, services and providers with clear and transparent pricing;

(9) not to be unfairly discriminated against or exploited based on your personal data; and

(10) to have an entity that collects your personal data have reasonable business practices and accountability to protect your privacy.

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70 Jahre Deutsches Grundgesetz – Digital-Charta

In Kürze feiert das Deutsche Grundgesetz 70 Jahre. Aus diesem Anlass findet in Hamburg am 23. Mai die “Lange Nacht der Grundgesetzes statt”. In dem Rahmen wird auch über die Digital-Charta gesprochen: Um 22:30 im in der Bar “Central Congress” findet die Diskussionsrunde “Digitalisierung und Recht” u.a. mit Johnny Hauesler und Daniel Opper aus der Charta-Initiatiorengruppe statt. Mit dabei ist auch Tell Steffen, Justizsenator in Hamburg. https://www.grundgesetz.hamburg/lange-nacht-des-grundgesetzes/

Das Handelsblatt bereitet in dem Rahmen ebenfalls über 70 Jahre Grundgesetz und warum Datenschützer ein “Grundgesetz für die digitale Welt” fordern, dass unser bisheriges GG ergänzt: https://app.handelsblatt.com/technik/vernetzt/

 

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Digital Charter authors meet with US Digital Rights advocates

As part of their meetings in San Francisco and Silicon Valley, authors of the draft proposal for an European Charter of Fundamental Digital Rights met with activists and experts on digital rights working for a number of US non-profit advocacy organizations, hosted by the Electronic Frontier Foundation.

Michael Göring, head of the ZEIT Foundation that initiated the project: “The roundtable was an opportunity for an exchange of ideas between our Charter experts and select representatives from American civil society. We were encouraged by statements from participants that there is  increasing openness in the technology industry for rules that safeguard human rights. Even if we encountered various recommendations regarding a more impactful format of the Charter‎, there was unanimity that the chosen approach itself was conducive to strengthening the rights of the individual.”

There was consensus in the discussion that a global approach to the respect of individual rights online and in the digital world must be the ultimate goal. On the way there, strong leadership from Europe is essential, and advocacy groups agreed that strong transatlantic cooperation between US and European organizations is necessary. Participants gave important impulses to the authors of the Digital Charter that will now help navigate future efforts of the ZEIT Foundation with regards to the Charter initiative. 

The ZEIT Foundation, based in Germany, together with 27 experts from all areas of civil society in Germany, has drawn up a draft Digital Rights Charter for the European Union. This proposal has been broadly discussed in Germany and the European Parliament since it was first published in late 2016. The results were incorporated in a revised version, which some of the authors now presented to the American public in a series of public events and background meetings (Oct. 26-30, 2019).

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