Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

(3) Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Zu den Alternativvorschlägen

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Vorschlag "Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit" von Robert Märtin

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

(3) Es findet keine Diskriminierung von Diskursbeiträgen in Abhängigkeit von Zuschreibbarkeit statt. Anonym und pseudonym getätigte Diskursbeiträge sind gleichwertig zu solchen, die unter Klarnamen veröffentlicht werden.

Gesamt 8 Stimmen

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Vorschlag "Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit" von E Schauermann

(1) Jeder Mensch hat das Recht, in der digitalen Welt (Anm.: an anderer Stelle heißt es digitale Sphäre – eine vereinheitlichte Sprache oder genauere Definitionen wären nötig!) seine Meinung frei zu äußern. Dies schließt das Recht mit ein, Ideen und Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Zensur darf nicht stattfinden.

(…)

(4) Die in Abs. 1-3 festgelegten Bestimmungen sind von zuständigen staatlichen Stellen zu gewährleisten und sicherzustellen. Die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten haben die Verantwortung, die festgelegten Rechte nicht zu verletzen und zur Aufklärung von Tatbeständen nach Abs. 2 mit den zuständigen staatlichen Stellen zu kooperieren. Weitergehende Regulierung durch Private ist aus Netzneutralitätsgründen nicht vorgesehen.

Gesamt 5 Stimmen

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