(1) Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden.
(2) Der Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten Bereichen muss gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden.
(3) Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein.
(4) Bei Infrastrukturen, die für das Funktionieren der Gesellschaft essentiell sind, muss staatliche Kontrolle und Krisen-Vorsorge gewährleistet sein.