(1) Im digitalen Zeitalter werden innere und äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.
(2) Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.
(3) Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.
(4) Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.