(1) Jeder Mensch hat das Recht auf freien, gleichen und anonymen Zugang zu Kommunikationsdiensten, ohne dafür auf grundlegende Rechte verzichten zu müssen. Das Internet ist Bestandteil der Grundversorgung.
(2) Jeder hat das Recht auf eine nicht-personalisierte Nutzung digitaler Angebote.
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Nutzung aller Kommunikationswege und freie Wahl der Kommunikationsmittel zur Kommunikation mit anderen natürlichen und juristischen Personen, zur Kommunikation mit Gruppierungen natürlicher Personen sowie zur Nutzung von digital vermittelt angebotenen Diensten.
(2) Kommunikationswege in diesem Sinne umfassen die Transportebene von Daten im Internet, Übertragungswege für textliche, gesprochene und bildliche Nachrichten, sowie Interaktionskanäle für Benutzungs-Oberflächen.
(3) Kommunikationsmittel in diesem Sinne sind technische Endgeräte und Software-Programme zum Zugriff auf die Kommunikationswege.
(4) Jeder Mensch hat gleichen Anspruch auf diese Rechte gemäß Artikel 2 der UN-Menschenrechtscharta (Verbot der Diskriminierung).
(5) Die Freiheit der Wahl der Kommunikationsmittel ist von kommerziellen Anbietern durch offene Schnittstellen zu den Kommunikationswegen zu gewährleisten. Für staatliche Dienste oder für von Rechts wegen zu nutzende Dienste sind neben der Verwendung von offenen Schnittstellen zusätzlich die entsprechenden Kommunikationsmittel auf weitgehend allen technischen Plattformen unter offener Lizenz zur Verfügung zu stellen.
(6) Einschränkung dieses Rechts dürfen ausschließlich zur Wahrung höher gestellten Rechts oder zur Wahrung der Gleichheit und Freiheit des Kommunikationsverkehrs erfolgen, ausdrücklich nicht durch die Anbieter der Kommunikationswege, der Kommunikationsmittel, oder der Kommunikationsendpunkte.
(7) Niemand darf zur Wahrnehmung dieser Rechte aus Preisgabe seiner Identität oder Teilen seiner Identität gezwungen werden, sofern dies nicht gesetzlich notwendig ist, und auch dann nur nach dem jeweiligen Stand der Technik in so geringem Umfang wie nötig, zweckgebunden und zeitlich und räumlich am Zweck orientiert befristet.
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Recht und Möglichkeit auf Zugang und gesellschaftliche Teilhabe
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