IM BEWUSSTSEIN, DASS
die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
die zunehmende Digitalisierung zur Veränderung der Grundlagen unserer Existenz führt,
es im digitalen Zeitalter zu enormen Machtverschiebungen zwischen Einzelnen, Staat und Unternehmen kommt,
im digitalen Zeitalter eine zivilgesellschaftliche Debatte entstanden ist und weitergeht,
Grundrechte und demokratische Grundprinzipien im digitalen Zeitalter auf neue Herausforderungen und Bedrohungen treffen,
technischer Fortschritt stets im Dienste der Menschheit zu stehen hat,
die Gestaltung der digitalen Welt auch eine europäische Aufgabe sein muss, damit es im europäischen Verbund gelingt, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität im 21. Jahrhundert zu erhalten;
IN ANERKENNUNG
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
der Europäischen Menschenrechtskonvention,
der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
der Grundrechts- und Datenschutzstandards der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten;
FEST ENTSCHLOSSEN
Grundrechte und demokratische Prinzipien auch in der digitalen Welt durch die Herrschaft des Rechts zu schützen,
staatliche Stellen und private Akteure auf eine Geltung der Grundrechte in der digitalen Welt zu verpflichten,
auf diese Weise das Fundament einer rechtsstaatlichen Ordnung im digitalen Zeitalter zu schaffen,
das Digitale nicht als Quelle der Angst, sondern als Chance für ein gutes Leben in einer globalen Zukunft zu erfassen;
ERKENNT DIE UNION DIE NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN RECHTE, FREIHEITEN UND GRUNDSÄTZE AN: