Datenschutz und Datensouveränität

(1) Jeder hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und die Achtung seiner Privatsphäre.

(2) Jeder hat das Recht, über seine Daten selbst zu bestimmen. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Treu und Glauben und für festgelegte Zwecke erhoben und verarbeitet werden, wenn dies für das jeweilige Nutzungsverhältnis erforderlich ist und eine vorherige Einwilligung erfolgt ist oder auf gesetzlicher Grundlage. Die Einwilligung muss ausdrücklich und informiert erfolgen. Nutzungsverhältnisse müssen fair und transparent gestaltet werden.

(3) Die Einhaltung dieser Rechte wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

(4) Anbieter von Diensten oder Produkten dürfen nur solche Daten erheben und verarbeiten, welche für den Zweck der Benutzung erforderlich sind. Die Grundsätze von privacy by design und privacy by default sind einzuhalten.

Zu den Alternativvorschlägen

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Vorschlag "Datenschutz und Datensouveränität" von Daniel

Vor 1-4 eine klare normative Aussage:
(1 neu) Daten gehören der natürliche Person, der sie erzeugt. Er allein kann über die Nutzung durch Dritte vollkommen souverän entscheiden, diese erlauben, einschränken, verbieten, veräußern, rückholen etc.

Werden die Daten durch die Techniken Dritter erhoben/erzeugt, stehen sie dennoch ihrem Schöpfer (natürliche Person) zu.

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