Kinder, Heranwachsende, benachteiligte und besonders schutzbedürftige Personen genießen in der digitalen Welt speziellen Schutz. Ihre Teilhabe an der digitalen Welt ist zu fördern.
Kategorie: Besonders schutzbedüftige Personen
Vorschlag "Besonders schutzbedüftige Personen" von Marlies Adams
2. Kinder vor dem schulpflichtigen Alter sollen nicht in staatlich verordnete digitalisierte Lernmethoden eingebunden werden, um dem Kindeswohl genüge zu tun.
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Vorschlag "Besonders schutzbedüftige Personen" von Oliver Meiser
vielleicht zusätzlich einfließen lassen:
Wie für andere Bereiche des Lebens ist vom Gesetzgeber exakt festzulegen, welche Aktivitäten ab welchem Alter im digitalen Raum erlaubt sind. Ein Schulfach „Medien“ soll die heranwachsenden Bürger langsam und schrittweise zur vollen Internet- und Medienmündigkeit führen.