Algorithmen

(1) Jeder hat das Recht, nicht Objekt von automatisierten Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Lebensführung zu sein. Sofern automatisierte Verfahren zu Beeinträchtigungen führen, besteht Anspruch auf Offenlegung, Überprüfung und Entscheidung durch einen Menschen. Die Kriterien automatisierter Entscheidungen sind offenzulegen.

(2) Insbesondere bei der Verarbeitung von Massen-Daten sind Anonymisierung und Transparenz sicherzustellen.

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Vorschlag "Algorithmen" von SebastianPhilippeit

(1) Jeder hat das Recht, nicht Objekt von automatisierten Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Lebensführung zu sein. Sofern automatisierte Verfahren zu Beeinträchtigungen führen, besteht Anspruch auf Offenlegung, Überprüfung und Entscheidung durch einen Menschen (einer unabhänigen Behörde). Die Kriterien automatisierter Entscheidungen sind offenzulegen.

(2) Insbesondere bei der Verarbeitung von Massen-Daten sind Anonymisierung und Transparenz sicherzustellen.

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Vorschlag "Algorithmen" von Reiner Kraus

(3) Zum Schutz von Leib und Leben sind automatisiert gesteuerte Geräte mit einer für jede Person leicht erreich- und bedienbaren Möglichkeit auszustatten, diese sofort sowie ganz und vollständig abzuschalten und dabei einen sicheren Zustand zu erreichen. Die korrekte Funktion dieser Möglichkeit muß stets gegeben sein, muß regelmäßig behördlich überprüft werden und darf weder vom Gerät selbst noch von einem anderen Gerät vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt werden.

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