Jeder hat ein Recht auf freie Information und Kommunikation. Dieses Recht ist konstitutiv für die freie Gesellschaft. Es beinhaltet das Recht auf Nichtwissen.
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Was ist bitte ein “Recht auf Nichtwissen”? Bitte spezifizieren oder streichen, ansonsten würde ich hier ein Vehikel vermuten, um Zensur und Überwachung zu rechtfertigen.
Ja, Nichtwissen schließt sich mir auch nicht ganz. Ich deute das in folgendem Kontext: Aus Big Data lassen sich viele Schlüsse ziehen, die einem selber u.U. nicht klar sind. Ob man heimlich schwul ist, eine psychische Krankheit hat usw. Wär doch doof, wenn sich die Algorithmen dahingehend einschießen und einem ständig Psychopharmaka in der Werbung zeigen.
Ich stimme zu, dass “Recht auf Nichtwissen” spezifiziert oder gestrichen werden sollte, denn meiner Meinung nach sollte freie Information eben nicht heißen: “Meine Unwissenheit ist gleichberechtigt zu deinem Wissen.”
In Zeiten von Wikipedia & Co könnte man stattdessen sogar von einem Recht und Pflicht der Bürger auf Informiertheit sprechen.
Im Bereich medizinischer, gesundheitsbezogener oder genetischer Information ist das Recht auf Nichtwissen ein etblierter und sehr wichtiger Begriff.
Zunehmend häufig werden beispielsweise Ganzgenomsequenzierungen (Whole Genome Sequencing = WGS) durchgeführt – häufig, um eine medizinische Fragestellung zu beantworten, und dabei ist das Werkzeug Sequenzierungstechnologie sehr hilfreich, manchmal aber auch einfach aus privatem Interesse eines Kunden, der sich bei einem privaten Anbieter (z.B. “23 and me”) sequenzieren lässt. Bei einer solchen Sequenzierung werden Informationen generiert, die weit über die ursprünglich gestellte Frage hinausgehen, es werden also Fragen beantwortet, die nicht gestellt wurden. Insbesondere kann detailliert angegeben werden, an welchen Erbkrankheiten das Sequenzierte Individuum leidet oder für welche es Überträger ist. Selbst bei Erkrankungen, die nicht primär genetisch sind, gibt es zunehmende Evidenz, dass Prädispositionen dazu eine erbliche Komponente haben.
Ein wichtiger und besonderer Aspekt genetischer Information ist nun, dass sie nicht nur denjenigen betreffen, der sequenziert wurde (im folgenden als Indexpatient bezeichnet), sondern auch seine Verwandten – in erster Linie erstgradig verwandte, aber in schwächerem Maße auch weiter entfernt Verwandte. Diese Personen werden bei der Durchführung einer Sequenzierung des Indexpatienten auch nicht um Einverständnis gefragt.
Informationen des obigen Typs können für ein Individuum weitreichende Folgen haben: Verweigerung eines Versicherungsvertrags, Ausschluss bestimmter Berufe: was gilt beispielsweise für einen Busfahrer, bei dessen Vater ein dominant vererbtes Augenleiden festgestellt wurde (im Rahmen einer Ganzgenomsequenzierung wegen einer ganz anderen Fragestellung, z.B. Prostata-Karzinom)?
Diese Beispiele sind nicht selten und auch nicht konstruiert. Die Sequenzierkapazität der weltweit zur Verfügung stehenden Maschinen steigt exponentiell, sie folgt einer Moore-schen Gesetz. Die Verdopplungszeit der Sequenzierkapazität ist kürzer als die Verdopplungszeit der zur Vefügung stehenden Speicherkapazität – d.h. dass in absehbarer Zeit mehr genetische Information durch Sequenzierung erzeugt werden wird, als gespeichert werden kann.
Es wäre falsch, dieses diagnostisch und medizinisch sehr wertvolle Instrument zu verbieten oder sich seiner Verwendung zu entziehen. Jedoch ist eine Regulierung des Umgangs mit der generierten Information dringend erforderlich. In diesem Rahmen ist ein Recht auf Nichtwissen unerlässlich.
Doch, das Recht auf »Nichtwissen« halte ich für sehr wichtig. Es ist nicht zu verwechseln mit einem Recht auf Dummheit (wobei auch das jedem Menschen zusteht, so lange er nicht andere schädigt).
Haben Sie sich nie überlegt, was wäre, wenn ein Arzt bei Ihnen feststellen würde, dass Sie nur noch wenige Monate zu leben hätten? Oder dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit so ab 50 Jahren eine unheilbare, qualvolle Erbkrankheit entwickeln werden? – Vielleicht wäre es Ihnen in so einem Fall ja doch lieber, sie dürften bis dahin ganz naiv ein unbeschwertes Leben führen? Auf jeden Fall möchten Sie aber selbst entscheiden können, ob Sie sich schonungslosen Wahrheiten stellen möchten
Die heutigen Möglichkeiten der Medizin, verbunden mit dem Trend, solche persönlichen Informationen »auszuwerten« (z.B. bei Versicherungen), können jemanden aber zwingen, sich solchen Tests zu unterziehen und sich dem Ergebnis zu stellen.
Keine Lebensversicherung mehr ohne Genomanalyse? Keine finanzielle Unterstützung für die Pflege eines schwerstbehinderten Kindes, weil in der Schwangerschaft nicht alle Früherkennungsuntersuchungen gemacht werden? – Genau solchen Trends soll dieser Artikel entgegenwirken.
Es ist schleierhaft, welches Unrecht durch das “Recht auf Nichtwissen” unmöglich werden soll. Es wird ja nicht gesagt, was denn einer nicht wissen muss. Und so ganz allgemein macht es keinen Sinn, schließlich gibt es keinen Menschen, der alles weiß, demzufolge haben bereits alle Menschen das Recht, irgendetwas nicht zu wissen, in Hülle und Fülle umgesetzt. So wie das Recht, nicht Fußball zu schauen, auch schon von vielen wahrgenommen wird, ohne dass ihnen das jemand zum Vorwurf machen würde und ohne dass dieses Recht auf höchster europäischer Ebene beschlossen werden musste.
Sprachlich wäre es immerhin möglich, dass das “Recht auf Nichtwissen” andersherum gemeint ist, nämlich quasi als ein Recht auf Geheimhaltung – so hätte dann “jeder” das Recht, das andere über seine Geheimnisse im Stand des Nichtwissens sind. Das könnte man aber a) klarer ausdrücken, b) müsste es ebenfalls etwas näher spezifiziert werden.
Vorschlag: Einer der Autoren erklärt bitte, was dieser dunkle Satz eigentlich hat sagen sollen.
Für S. 2 gilt: es ist in legistischer Hinsicht absolut ungewöhnlich, derartig allgemein gefasste Feststellungen zu treffen. Welchen normativen Gehalt sollte diese Einsicht auch transportieren? Rechtsnormen sind schließlich Sollenssätze.
S. 1 ist mE reichlich wolkig formuliert. Vielleicht kann Art. 5 I S. 1 zweiter HS GG als Vorlage dienen?
Völlig unklar bleibt, welchen Normgehalt S. 3 haben soll.Reference
Danke für die Digitalcharta!
Ich möchte anregen, auch das – meiner Meinung nach wichtige – Thema Freiwilligkeit mit in die Digitalcharta aufzunehmen. Mein Vorschlag dazu:
Niemand darf zur Nutzung digitaler Dienste gezwungen werden. Für alle essenziellen Lebensbereiche muss es immer zumutbare Wege für all jene Leute geben, die (hierfür) das Netz nicht nutzen können oder wollen.
Das beträfe dann auch die Zwangsbeglückung mit all den Dingen, die angeblich digital und vernetzt so viel besser sind.
So ein Recht würde ich sehr begrüßen, bevor mit Hinweis auf die “zu erduldende Modernisierung” angeblich harmlose Rauchmelder, Digitalverbrauchszähler oder elektronische Schließanlagen in einer Mietwohnung montiert werden (Querverweis auch zu Artikel 10) – ohne Widerspruchsmöglichkeit und ohne Möglichkeit, sich der genauen Funktionen der Anlage zu vergewissern.
Probleme mit digitaler Erfassung sehe ich auch im Bereich Verkehr. Auch dort müsste eine analoge, nicht digital vermittelte und nicht digital erfasste Teilhabe möglich bleiben. Auch Bargeld sollte in irgendeiner Form erhalten bleiben.
Die Erfassung menschlichen Tuns in Informationssystemen ist ein gewichtiges Problem bei mangelnder Freiwilligkeit (an anderer Stelle wurde ja schon eine Begrenzung der Auswertung gefordert). Als Grundrecht macht es für mich mindestens deshalb Sinn – es gibt vermutlich noch weitere gute Gründe.
Erfassung ist nicht das einzige Problem bei mangelnder Freiwilligkeit. Die Gesellschaft vorschnell von vernetzter digitaler Technik abhängig zu machen ist in Angesicht der ungelösten Probleme mit der Zuverlässigkeit von IT-Systemen töricht und erzeugt viele neue Anfälligkeiten – schon aus allgemeinen Vernunfts-Gründen macht das Sinn. Sinn ergäbe meiner Auffassung nach ein also sowohl ein individuelles Recht auf Verzicht aufs Digitale – als auch ein irgendwie kollektiv gearteter Grundsatz, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge “analog” bleiben sollen.
Wenn das zu Lasten von Erreichbarkeit, Messbarkeit, Steuerbarkeit geht, halte ich das für einen Vorteil, nicht für einen Nachteil. Ich weiß, das ist umstritten.
Aber bitte auf jeden Fall ein inviduelles Recht auf Verweigerung aufnehmen, ich bin dafür.
Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, dass unsichere Systeme benutzt werden MÜSSEN, um am Alltagsleben teilzunehmen.
Sicherheit von Software ist nicht herstellbar. Lediglich die Eintrittswahrscheinlichkeit von Fehlern kann verringert werden.
Ich verweise auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach GG – dieses Recht beißt sich mit einem Zwang zur Digitalisierung (Führerschein, Personalausweis, Geldtransfer etc.)
Beim zweiten Satz muss deutlicher formuliert werden, worum es geht. Ich hatte ihn beim ersten Lesen auf das Recht auf Vergessenwerden (Right to be forgotten) bezogen, da sich sonst nur unwahrscheinliche Lesarten ergeben.
Bei beiden Sätzen habe ich das Problem, dass diese Rechte offensichtlich von vielen anderen Rechten eingeschränkt ist, z.B. vom Urheberrecht, vom Datenschutz usw. Stellt sich also die Frage, wie man das so formuliert, dass es wirklich ein Grundrecht ist, also wichtiger ist als alle anderen Rechte und alle Rechtsformulierungen, die damit in Konflikt geraten, letztlich nichtig sein sollten. Bin aber kein Jurist. Mir würde es zB. einleuchten, das in verschiedene Informations- und Kommunikationsrechte zu zerlegen.
Eines davon wäre dann z.B. das Recht, alle Informationen über sich selbst zu erhalten. Mit Berufung auf dieses Grundrecht könnte man dann z.B. vom Einwohnermeldeamt oder von einer Firma alle Daten über einen selbst einfordern. “Jeder hat ein Recht auf freien Zugang zu allen Informationen, die über ihn/sie gespeichert sind.”
So wie das hier steht, könnte ein Recht auf Nichtwissen vielleicht kreativ in ein Recht auf Nicht-Mitteilung uminterpretiert werden. “Es war uns nicht möglich, die Person im Nachhinein von uns aus über die Überwachungsmaßnahme zu informieren, denn damit hätten wir ja ihr Recht auf Nichtwissen verletzt”.
Ich weiß auch nicht, was mit dieser mysteriösen Wendung gemeint ist. Sogar wessen Recht auf wessen Wissen gemeint ist, bleibt unklar – wie ja bereits angemerkt worden ist. Das Wissen über die Erbkrankheit eines Verwandten?
Unklar. Spezifizieren oder streichen.
Zu allen Punkten wäre eine weitere Erläuterung hilfreich. Was hat Euch bewogen, es mit hineinzunehmen und genau so zu formulieren? Was steckt dahinter?
Was bedeutet z.B. ein “Recht auf Nichtwissen”? Warum soll dies gelten? Bedeutet dies, niemand ist gezwungen, sich über digitale Themen zu informieren? Gilt dies auch dafür, wenn diese Person nicht der digitalen Welt fernbleibt? Was ist, wenn diese Person sich oder anderen durch “Nichtwissen” Schaden zufügt?
Warum soll es im digitalen Bereich ein Recht auf “Nichtwissen” geben? Jeder, der ein Auto fährt, muss einen Führerschein machen und sich entsprechend informieren, weil er als Fahrzeugführer sonst sich oder andere gefährden könnte. Jeder, der Kinder in die Welt setzt, ist zwar bei vielem nicht rechtlich gezwungen, sich über Dinge zu informieren, die das Kindeswohl betreffen, aber zumindest aus meiner Sicht moralisch verpflichtet.
Wenn jemand digitale Geräte nutzt und sich (oder andere) durch Unwissenheit anfällig für Angriffe macht, ist dies aus meiner Sicht fraglich, ob ein Recht auf “Nichtwissen” hier wirklich zielführend ist. Bei Dingen wie Identitätsdiebstahl oder schlimmerem immer noch auf einem Recht auf Nichtwissen zu pochen ist realitätsverzerrend.
Ein Recht auf “Nichtwissen” zu propagieren kann unter Umständen unverantwortlich sein. Daher würde mich sehr stark interessieren, was dafür gesprochen hat.
• Die digitale Vermassung führt zwangsläufig zu einer Einebnung informeller und nachrichtlicher Qualität, denn wo alles überall und immer verfügbar ist, also omnipräsent ist, ist immer weniger und schließlich nichts mehr besonders und erkennbar. Ist das die Freiheit, die wir wollen?Das Richtige und Wichtige wird im grauen Strom der Datenflut, der Flut unseriöser und seriöser, bedeutender und unbedeutender Informationen und Interessen untergehen. Oh wie schön bunt, frei und plural ist doch die digitale Welt, aber wo sind das Rot, das Gelb, das Schwarz, das Blau geblieben? Technisch ist digitale Kompetenz vielleicht gerade noch vermittelbar, digitale Sozial- und Sachkompetenz ist dem Untergang geweiht. Wie wollen Sie all dem mit der Charta begegnen? Wenn die Charta nur ein schöner Rahmen für ein häßliches Bild ist, ist nichts gewonnen. Was nützt das Recht auf Nichtwissen, wenn dieses häßliche Bild unsere Gesellschaft prägen wird?
Es fehlt bei Freiheit ein Zusatz über die digitale Verantwortung. Für mich gehört zur individuellen als auch gemeinschaftliche Freiheit immer auch Verantwortung dazu. Je größer die Auswirkungen, desto größer die Verantwortung. Wovor müssen wir uns verantworten? Zumindest mal vor unserem Gewissen, aber auch vor dem Schöpfer, dem wir unser Dasein zu verdanken haben und natürlich auch vor unseren Mitmenschen. “Tue nichts, was man auch dir nicht antun soll” kategorischer Imperativ. Sei kein Arschloch ist in allen Weltreligionen der Grundsatz. Die goldene Regel.
Dieser Artikel ist mir nicht konkret genug. Mit etwas Fantasie könnte ich sogar ein Verschlüsselungs-Verbot ableiten. (Wenn man einen Schlüssel für Infromation braucht, ist sie ja nicht mehr frei.)
Mein Vorschlag lautet, die aktuelle Formulierung zu verwerfen und aus mehreren Absätzen neu aufzubauen. Dabei halte ich es für sinnvoll auf folgende Punkte genauer einzugehen:
Recht, Information frei zu verbreiten. (z.B. auch, kein Algorithmus darf einen Poster kategorisch ausschließen _können_)
Recht, Kommunikationswege frei zu wählen. (=Ämter müssen rechtzeitig nachrüsten und “bitte per webseite voranmelden” geht nicht.)
Recht auf Auskunftsverweigerung der Person gegenüber Betrieben u. Staaten. (Vernünftig formuliert lässt sich ein Recht auf Vergessen hier einbauen.)
Recht auf Auskunft der Person gegenüber Betrieben u. Staaten. (“Freedom of Information”)
(Danke allen Vorpostern, die zwar nicht im Wort zitiert wurden, deren Denkanstöße aber sehr hilfreich waren!)
Oh, vergessen, sry!
Recht auf Nichtwisen:
Da es schon außerhalb des Internets einigen Diskussionsbedarf dafür gäbe, halte ich es nicht für Sinnvoll, es derartig explizit (und ohne Erklärung!) einzubauen. Ich denke, dass die meisten Anwendungsfälle bereits durch freie Kommunikationswahl abgedekt werden. (Inetwa das Blocken von Email-Addressen/Postings/…)
Das beinhaltet unbedingt das Recht auf freie Soft- und insbesondere Hardware.
Freie Software gibt es. Das Internet ist frei. Das nützt uns aber nichts, wenn wir nicht selber die Kontrolle haben über die Endgeräte, mit denen wir Zugriff nehmen auf das Internet. Daß Intel inzwischen ein Verfahren entwickelt, daß auf ihren Prozessoren nur noch die Software laufen kann, die von ihnen lizensiert wird, halte ich für das wichtigste Thema der nächsten Jahre.
Bei den iOS-Geräten von Apple ist das schon so. Damit kann ich nur noch die Programme installieren, die Apple mich installieren läßt. Mit der praktischen Folge, daß (nicht nur) die BLÖD-Zeitung “das Mädchen von Seite 1” gestrichen hat zuerst in ihrer App und dann auch in der Printausgabe (Nippel! Porno!): Hier wird Zensur betrieben. Nicht in ferner Zukunft, sondern schon jetzt.
Dazu noch:
Freie Software kann sich die community bei Bedarf selber schreiben. Gegen Internetzensur hilft final, wenn alle Stricke reissen, am brachialsten der TOR-Browser.
Das nützt uns aber alles nichts mehr, wenn der keinen Licensekey kriegt, auf denundden Endgeräten (zumindest für private Endanwender) überhaupt zu laufen. Und eine CPU können wir uns nicht mal eben selber schnitzen. Ob das der freie Markt richtet? Und wenn man uns womöglich gar eine solche freie CPU irgendwann Seitens der Politik verwehrt, weil uns ja das pöhse Darknet illegalen Waffen- und Drogen- und Kinderpornokauf ermöglicht und da gar unzensiert Nazi- und IS-Propaganda drauf laufen kann, dann haben wir ein massives Problem.
Das Recht auf Freie Hardware gehört zu den wichtigsten Rechten überhaupt!
Präziser: Kryptographie – also etwa verschlüsselte Kommunikation und alles, was da dran hängt (Anonymität) – fiel einmal unter die Kriegswaffenkontrollgesetze. Entsprechend wollte man z.B. nur “schwache” Kryptografie freigeben, zu der Geheimdienste einen Schlüssel haben.
Das war dann nicht durchsetzbar, weil insbesondere auch die Industrie Interesse hat an starker Kryptographie. Die wollen sich nicht ihre Patente und Firmengeheimnisse ablauschen lassen.
Es gilt nun zu verhindern, daß entsprechende Hardware, die das kann, wieder unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (oder Vergleichbares, das netter klingt) fällt: Zwar noch der EDV-Leiter einer Firma, nicht aber der private Endanwender Freie Hardware benutzen darf. Worauf ich hinaus will: TOR, VPN schön und gut, aber iOS kann das jederzeit ausknipsen, wenn die das wollen. (Oder ein Staat – China, Türkei – das von ihnen fordert.)
Auch die Meinungs- und Informationsfreiheit ist schon in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgeführt und bedarf keiner Widerholung. Wichtig ist doch in dieser Charta das Neue, also das Stichwort “Daten”. Die heute erforderliche Klarstellung muss auf folgendes abzielen: “Die Souveränität des Menschen über seine persönlichen Daten (=Lebensäußerungen) erfordert Freiheit der Information und der Kommunikation und beinhaltet auch das Recht auf Nichtwissen.” Daraus lässt sich dann im Umkehrschluss folgern: wer diese Freiheiten einschrenkt, begeht nach Artikel (1) einen Verstoß gegen die Menschenwürde (in Artikel (1) muss stehen, dass diese Souveränität Ausdruck von Menschenwürde ist und für Freiheit unerlässlich). Worin genau besteht jedoch die Freiheit bei der Information oder Kommunikation? Auf dem beabsichtigten Weg zwischen Sender und beabsichtigtem Empfänger und umgekehrt dürfen die Daten nicht angetastet (= blockiert, mitgelesen, umgeleitert, gespeichert) werden, da dies gegen die Souveränität verstieße.
Mit dieser Formulierung
“Jeder hat ein Recht auf freie Information und Kommunikation.”
haben wir wieder ein ‘Halbwertzeit-Problem wie oben im ersten Artikel. Ich kann mir jetzt noch Algorithmen, Werkzeuge, … und vieles anderes ausdenken, auf das man als freier Mensch ein Recht haben könnte.
Doch um was sollte es bei ‘Freiheit’ eigentlich gehen? Hier hilft wieder einmal der Blick ins GG, Artikel 2:
“(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.”
Das heißt also:
– Eine Persönlichkeit darf sich frei entfalten – unabhängig davon, ob diese dazu Daten, Algorithmen, Informationen, Kommunikation oder ein Schweizer Armeemesser benötigt.
– Diese Persönlichkeitsentfaltung endet selbstverständlich dort, wo Rechte anderer verletzt werden – egal, ob diese Rechte mit Daten, Algorithmen, Informationen, Kommunikation oder einem Schweizer Armeemesser verletzt werden.
Aus meiner Sicht müsste der Begriff von der ‘Entfaltung der Persönlichkeit’ in die digitale Sphäre übertragen werden, natürlich in enger Anlehnung an das GG. Diese Übertragung schließt dann selbstverständlich auch die Grenzen der Persönlichkeitsentfaltung mit ein, die natürlich auch in der digitalen Sphäre klar gezogen werden müssen.
Danke für die Digitalcharta!
Ich möchte anregen, auch das – meiner Meinung nach wichtige – Thema Freiwilligkeit mit in die Digitalcharta aufzunehmen. Mein Vorschlag dazu:
Niemand darf zur Nutzung digitaler Dienste gezwungen werden. Für alle essenziellen Lebensbereiche muss es immer zumutbare Wege für all jene Leute geben, die (hierfür) das Netz nicht nutzen können oder wollen.
Das beträfe dann auch die Zwangsbeglückung mit all den Dingen, die angeblich digital und vernetzt so viel besser sind.
So ein Recht würde ich sehr begrüßen, bevor mit Hinweis auf die “zu erduldende Modernisierung” angeblich harmlose Rauchmelder, Digitalverbrauchszähler oder elektronische Schließanlagen in einer Mietwohnung montiert werden (Querverweis auch zu Artikel 10) – ohne Widerspruchsmöglichkeit und ohne Möglichkeit, sich der genauen Funktionen der Anlage zu vergewissern.
Probleme mit digitaler Erfassung sehe ich auch im Bereich Verkehr. Auch dort müsste eine analoge, nicht digital vermittelte und nicht digital erfasste Teilhabe möglich bleiben. Auch Bargeld sollte in irgendeiner Form erhalten bleiben.
Die Erfassung menschlichen Tuns in Informationssystemen ist ein gewichtiges Problem bei mangelnder Freiwilligkeit (an anderer Stelle wurde ja schon eine Begrenzung der Auswertung gefordert). Als Grundrecht macht es für mich mindestens deshalb Sinn – es gibt vermutlich noch weitere gute Gründe.
Erfassung ist nicht das einzige Problem bei mangelnder Freiwilligkeit. Die Gesellschaft vorschnell von vernetzter digitaler Technik abhängig zu machen ist in Angesicht der ungelösten Probleme mit der Zuverlässigkeit von IT-Systemen töricht und erzeugt viele neue Anfälligkeiten – schon aus allgemeinen Vernunfts-Gründen macht das Sinn. Sinn ergäbe meiner Auffassung nach ein also sowohl ein individuelles Recht auf Verzicht aufs Digitale – als auch ein irgendwie kollektiv gearteter Grundsatz, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge “analog” bleiben sollen.
Wenn das zu Lasten von Erreichbarkeit, Messbarkeit, Steuerbarkeit geht, halte ich das für einen Vorteil, nicht für einen Nachteil. Ich weiß, das ist umstritten.
Aber bitte auf jeden Fall ein inviduelles Recht auf Verweigerung aufnehmen, ich bin dafür.
Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, dass unsichere Systeme benutzt werden MÜSSEN, um am Alltagsleben teilzunehmen.
Sicherheit von Software ist nicht herstellbar. Lediglich die Eintrittswahrscheinlichkeit von Fehlern kann verringert werden.
Ich verweise auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach GG – dieses Recht beißt sich mit einem Zwang zur Digitalisierung (Führerschein, Personalausweis, Geldtransfer etc.)
Was ist bitte ein “Recht auf Nichtwissen”? Bitte spezifizieren oder streichen, ansonsten würde ich hier ein Vehikel vermuten, um Zensur und Überwachung zu rechtfertigen.
Ja, Nichtwissen schließt sich mir auch nicht ganz. Ich deute das in folgendem Kontext: Aus Big Data lassen sich viele Schlüsse ziehen, die einem selber u.U. nicht klar sind. Ob man heimlich schwul ist, eine psychische Krankheit hat usw. Wär doch doof, wenn sich die Algorithmen dahingehend einschießen und einem ständig Psychopharmaka in der Werbung zeigen.
Doch, das Recht auf »Nichtwissen« halte ich für sehr wichtig. Es ist nicht zu verwechseln mit einem Recht auf Dummheit (wobei auch das jedem Menschen zusteht, so lange er nicht andere schädigt).
Haben Sie sich nie überlegt, was wäre, wenn ein Arzt bei Ihnen feststellen würde, dass Sie nur noch wenige Monate zu leben hätten? Oder dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit so ab 50 Jahren eine unheilbare, qualvolle Erbkrankheit entwickeln werden? – Vielleicht wäre es Ihnen in so einem Fall ja doch lieber, sie dürften bis dahin ganz naiv ein unbeschwertes Leben führen? Auf jeden Fall möchten Sie aber selbst entscheiden können, ob Sie sich schonungslosen Wahrheiten stellen möchten
Die heutigen Möglichkeiten der Medizin, verbunden mit dem Trend, solche persönlichen Informationen »auszuwerten« (z.B. bei Versicherungen), können jemanden aber zwingen, sich solchen Tests zu unterziehen und sich dem Ergebnis zu stellen.
Keine Lebensversicherung mehr ohne Genomanalyse? Keine finanzielle Unterstützung für die Pflege eines schwerstbehinderten Kindes, weil in der Schwangerschaft nicht alle Früherkennungsuntersuchungen gemacht werden? – Genau solchen Trends soll dieser Artikel entgegenwirken.
Im Bereich medizinischer, gesundheitsbezogener oder genetischer Information ist das Recht auf Nichtwissen ein etblierter und sehr wichtiger Begriff.
Zunehmend häufig werden beispielsweise Ganzgenomsequenzierungen (Whole Genome Sequencing = WGS) durchgeführt – häufig, um eine medizinische Fragestellung zu beantworten, und dabei ist das Werkzeug Sequenzierungstechnologie sehr hilfreich, manchmal aber auch einfach aus privatem Interesse eines Kunden, der sich bei einem privaten Anbieter (z.B. “23 and me”) sequenzieren lässt. Bei einer solchen Sequenzierung werden Informationen generiert, die weit über die ursprünglich gestellte Frage hinausgehen, es werden also Fragen beantwortet, die nicht gestellt wurden. Insbesondere kann detailliert angegeben werden, an welchen Erbkrankheiten das Sequenzierte Individuum leidet oder für welche es Überträger ist. Selbst bei Erkrankungen, die nicht primär genetisch sind, gibt es zunehmende Evidenz, dass Prädispositionen dazu eine erbliche Komponente haben.
Ein wichtiger und besonderer Aspekt genetischer Information ist nun, dass sie nicht nur denjenigen betreffen, der sequenziert wurde (im folgenden als Indexpatient bezeichnet), sondern auch seine Verwandten – in erster Linie erstgradig verwandte, aber in schwächerem Maße auch weiter entfernt Verwandte. Diese Personen werden bei der Durchführung einer Sequenzierung des Indexpatienten auch nicht um Einverständnis gefragt.
Informationen des obigen Typs können für ein Individuum weitreichende Folgen haben: Verweigerung eines Versicherungsvertrags, Ausschluss bestimmter Berufe: was gilt beispielsweise für einen Busfahrer, bei dessen Vater ein dominant vererbtes Augenleiden festgestellt wurde (im Rahmen einer Ganzgenomsequenzierung wegen einer ganz anderen Fragestellung, z.B. Prostata-Karzinom)?
Diese Beispiele sind nicht selten und auch nicht konstruiert. Die Sequenzierkapazität der weltweit zur Verfügung stehenden Maschinen steigt exponentiell, sie folgt einer Moore-schen Gesetz. Die Verdopplungszeit der Sequenzierkapazität ist kürzer als die Verdopplungszeit der zur Vefügung stehenden Speicherkapazität – d.h. dass in absehbarer Zeit mehr genetische Information durch Sequenzierung erzeugt werden wird, als gespeichert werden kann.
Es wäre falsch, dieses diagnostisch und medizinisch sehr wertvolle Instrument zu verbieten oder sich seiner Verwendung zu entziehen. Jedoch ist eine Regulierung des Umgangs mit der generierten Information dringend erforderlich. In diesem Rahmen ist ein Recht auf Nichtwissen unerlässlich.
Ich stimme zu, dass “Recht auf Nichtwissen” spezifiziert oder gestrichen werden sollte, denn meiner Meinung nach sollte freie Information eben nicht heißen: “Meine Unwissenheit ist gleichberechtigt zu deinem Wissen.”
In Zeiten von Wikipedia & Co könnte man stattdessen sogar von einem Recht und Pflicht der Bürger auf Informiertheit sprechen.
Sehe ich genauso. Freiheitsrechte setzen mündige Bürger voraus. Da kann Nichtwissen zwar nicht ausgeschlossen werden, aber es darf auch nicht als Recht verbrieft werden.
Schließe mich dieser Meinung an. Die Passage ist viel zu vage. Was soll das bedeuten?
Wenn es eine gute Erklärung gibt, sollte man diese als Alternativvorschlag einbringen.-
Ich würde noch weiter gehen: wie kommt ein ominöses „Recht auf Nichtwissen“ in eine Charta rein?
Was ist mit Wisthleblowing? Das sollte zum Grundrecht werden.
Das Aufdecken von Geheimnisse die potentiell gegen die Grundrechte oder Gesetze verstossen, steht unter dem Schutz des Staates und fällt unter das Grundrecht der Freiheit.
Ein “Recht auf Nichtwissen” oder “interessiert mich nicht” finde ich zwar grundsätzlich sympatisch und wichtig, sehe jedoch eine Kollision mit dem allgemeinen Rechtsgrundsatz “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”.
Es fehlt bei Freiheit ein Zusatz über die digitale Verantwortung. Für mich gehört zur individuellen als auch gemeinschaftliche Freiheit immer auch Verantwortung dazu. Je größer die Auswirkungen, desto größer die Verantwortung. Wovor müssen wir uns verantworten? Zumindest mal vor unserem Gewissen, aber auch vor dem Schöpfer, dem wir unser Dasein zu verdanken haben und natürlich auch vor unseren Mitmenschen. “Tue nichts, was man auch dir nicht antun soll” kategorischer Imperativ. Sei kein Arschloch ist in allen Weltreligionen der Grundsatz. Die goldene Regel.
Das beinhaltet unbedingt das Recht auf freie Soft- und insbesondere Hardware.
Freie Software gibt es. Das Internet ist frei. Das nützt uns aber nichts, wenn wir nicht selber die Kontrolle haben über die Endgeräte, mit denen wir Zugriff nehmen auf das Internet. Daß Intel inzwischen ein Verfahren entwickelt, daß auf ihren Prozessoren nur noch die Software laufen kann, die von ihnen lizensiert wird, halte ich für das wichtigste Thema der nächsten Jahre.
Bei den iOS-Geräten von Apple ist das schon so. Damit kann ich nur noch die Programme installieren, die Apple mich installieren läßt. Mit der praktischen Folge, daß (nicht nur) die BLÖD-Zeitung “das Mädchen von Seite 1” gestrichen hat zuerst in ihrer App und dann auch in der Printausgabe (Nippel! Porno!): Hier wird Zensur betrieben. Nicht in ferner Zukunft, sondern schon jetzt.
Präziser: Kryptographie – also etwa verschlüsselte Kommunikation und alles, was da dran hängt (Anonymität) – fiel einmal unter die Kriegswaffenkontrollgesetze. Entsprechend wollte man z.B. nur “schwache” Kryptografie freigeben, zu der Geheimdienste einen Schlüssel haben.
Das war dann nicht durchsetzbar, weil insbesondere auch die Industrie Interesse hat an starker Kryptographie. Die wollen sich nicht ihre Patente und Firmengeheimnisse ablauschen lassen.
Es gilt nun zu verhindern, daß entsprechende Hardware, die das kann, wieder unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (oder Vergleichbares, das netter klingt) fällt: Zwar noch der EDV-Leiter einer Firma, nicht aber der private Endanwender Freie Hardware benutzen darf. Worauf ich hinaus will: TOR, VPN schön und gut, aber iOS kann das jederzeit ausknipsen, wenn die das wollen. (Oder ein Staat – China, Türkei – das von ihnen fordert.)
Dazu noch:
Freie Software kann sich die community bei Bedarf selber schreiben. Gegen Internetzensur hilft final, wenn alle Stricke reissen, am brachialsten der TOR-Browser.
Das nützt uns aber alles nichts mehr, wenn der keinen Licensekey kriegt, auf denundden Endgeräten (zumindest für private Endanwender) überhaupt zu laufen. Und eine CPU können wir uns nicht mal eben selber schnitzen. Ob das der freie Markt richtet? Und wenn man uns womöglich gar eine solche freie CPU irgendwann Seitens der Politik verwehrt, weil uns ja das pöhse Darknet illegalen Waffen- und Drogen- und Kinderpornokauf ermöglicht und da gar unzensiert Nazi- und IS-Propaganda drauf laufen kann, dann haben wir ein massives Problem.
Das Recht auf Freie Hardware gehört zu den wichtigsten Rechten überhaupt!
Dieser Artikel ist mir nicht konkret genug. Mit etwas Fantasie könnte ich sogar ein Verschlüsselungs-Verbot ableiten. (Wenn man einen Schlüssel für Infromation braucht, ist sie ja nicht mehr frei.)
Mein Vorschlag lautet, die aktuelle Formulierung zu verwerfen und aus mehreren Absätzen neu aufzubauen. Dabei halte ich es für sinnvoll auf folgende Punkte genauer einzugehen:
Recht, Information frei zu verbreiten. (z.B. auch, kein Algorithmus darf einen Poster kategorisch ausschließen _können_)
Recht, Kommunikationswege frei zu wählen. (=Ämter müssen rechtzeitig nachrüsten und “bitte per webseite voranmelden” geht nicht.)
Recht auf Auskunftsverweigerung der Person gegenüber Betrieben u. Staaten. (Vernünftig formuliert lässt sich ein Recht auf Vergessen hier einbauen.)
Recht auf Auskunft der Person gegenüber Betrieben u. Staaten. (“Freedom of Information”)
(Danke allen Vorpostern, die zwar nicht im Wort zitiert wurden, deren Denkanstöße aber sehr hilfreich waren!)
Oh, vergessen, sry!
Recht auf Nichtwisen:
Da es schon außerhalb des Internets einigen Diskussionsbedarf dafür gäbe, halte ich es nicht für Sinnvoll, es derartig explizit (und ohne Erklärung!) einzubauen. Ich denke, dass die meisten Anwendungsfälle bereits durch freie Kommunikationswahl abgedekt werden. (Inetwa das Blocken von Email-Addressen/Postings/…)
Für S. 2 gilt: es ist in legistischer Hinsicht absolut ungewöhnlich, derartig allgemein gefasste Feststellungen zu treffen. Welchen normativen Gehalt sollte diese Einsicht auch transportieren? Rechtsnormen sind schließlich Sollenssätze.
S. 1 ist mE reichlich wolkig formuliert. Vielleicht kann Art. 5 I S. 1 zweiter HS GG als Vorlage dienen?
Völlig unklar bleibt, welchen Normgehalt S. 3 haben soll.Reference
Zu S. 3: Ich halte ihn für wesentlich. Keine Firma soll sich mit dem Hinweis auf EULA o.ä. aus der Verantwortung stehlen können.
Es ist schleierhaft, welches Unrecht durch das “Recht auf Nichtwissen” unmöglich werden soll. Es wird ja nicht gesagt, was denn einer nicht wissen muss. Und so ganz allgemein macht es keinen Sinn, schließlich gibt es keinen Menschen, der alles weiß, demzufolge haben bereits alle Menschen das Recht, irgendetwas nicht zu wissen, in Hülle und Fülle umgesetzt. So wie das Recht, nicht Fußball zu schauen, auch schon von vielen wahrgenommen wird, ohne dass ihnen das jemand zum Vorwurf machen würde und ohne dass dieses Recht auf höchster europäischer Ebene beschlossen werden musste.
Sprachlich wäre es immerhin möglich, dass das “Recht auf Nichtwissen” andersherum gemeint ist, nämlich quasi als ein Recht auf Geheimhaltung – so hätte dann “jeder” das Recht, das andere über seine Geheimnisse im Stand des Nichtwissens sind. Das könnte man aber a) klarer ausdrücken, b) müsste es ebenfalls etwas näher spezifiziert werden.
Vorschlag: Einer der Autoren erklärt bitte, was dieser dunkle Satz eigentlich hat sagen sollen.
Ich bin auch für die Streichung des Rechts auf Nicht-Wissen, das öffnet zu große Schlupflöcher für Straftäter und wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, ist eine willkommene Ausrede für Mitteilungen von Behörden oder Firmen.
Mit dieser Formulierung
“Jeder hat ein Recht auf freie Information und Kommunikation.”
haben wir wieder ein ‘Halbwertzeit-Problem wie oben im ersten Artikel. Ich kann mir jetzt noch Algorithmen, Werkzeuge, … und vieles anderes ausdenken, auf das man als freier Mensch ein Recht haben könnte.
Doch um was sollte es bei ‘Freiheit’ eigentlich gehen? Hier hilft wieder einmal der Blick ins GG, Artikel 2:
“(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.”
Das heißt also:
– Eine Persönlichkeit darf sich frei entfalten – unabhängig davon, ob diese dazu Daten, Algorithmen, Informationen, Kommunikation oder ein Schweizer Armeemesser benötigt.
– Diese Persönlichkeitsentfaltung endet selbstverständlich dort, wo Rechte anderer verletzt werden – egal, ob diese Rechte mit Daten, Algorithmen, Informationen, Kommunikation oder einem Schweizer Armeemesser verletzt werden.
Aus meiner Sicht müsste der Begriff von der ‘Entfaltung der Persönlichkeit’ in die digitale Sphäre übertragen werden, natürlich in enger Anlehnung an das GG. Diese Übertragung schließt dann selbstverständlich auch die Grenzen der Persönlichkeitsentfaltung mit ein, die natürlich auch in der digitalen Sphäre klar gezogen werden müssen.
“das Recht auf Nichtwissen” – Was soll das für ein Recht sein? Wie soll man sich eine Durchsetzung dessen vorstellen? Kann ich dann einen Lehrer verklagen, weil er mir entgegen meines Rechts auf Nichtwissen was beigebracht hat?
Auch die Meinungs- und Informationsfreiheit ist schon in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgeführt und bedarf keiner Widerholung. Wichtig ist doch in dieser Charta das Neue, also das Stichwort “Daten”. Die heute erforderliche Klarstellung muss auf folgendes abzielen: “Die Souveränität des Menschen über seine persönlichen Daten (=Lebensäußerungen) erfordert Freiheit der Information und der Kommunikation und beinhaltet auch das Recht auf Nichtwissen.” Daraus lässt sich dann im Umkehrschluss folgern: wer diese Freiheiten einschrenkt, begeht nach Artikel (1) einen Verstoß gegen die Menschenwürde (in Artikel (1) muss stehen, dass diese Souveränität Ausdruck von Menschenwürde ist und für Freiheit unerlässlich). Worin genau besteht jedoch die Freiheit bei der Information oder Kommunikation? Auf dem beabsichtigten Weg zwischen Sender und beabsichtigtem Empfänger und umgekehrt dürfen die Daten nicht angetastet (= blockiert, mitgelesen, umgeleitert, gespeichert) werden, da dies gegen die Souveränität verstieße.
Wenn aber freie Kommunikation die Würde anderer Menschen beeinträchtigt.
Freiheit ist nicht absolut, sondern muss eingeschränkt werden, damit wir aus dem Internt-WildWest-Szenario, in dem wir aktuell leben, endlich heraus kommen.
• Die digitale Vermassung führt zwangsläufig zu einer Einebnung informeller und nachrichtlicher Qualität, denn wo alles überall und immer verfügbar ist, also omnipräsent ist, ist immer weniger und schließlich nichts mehr besonders und erkennbar. Ist das die Freiheit, die wir wollen?Das Richtige und Wichtige wird im grauen Strom der Datenflut, der Flut unseriöser und seriöser, bedeutender und unbedeutender Informationen und Interessen untergehen. Oh wie schön bunt, frei und plural ist doch die digitale Welt, aber wo sind das Rot, das Gelb, das Schwarz, das Blau geblieben? Technisch ist digitale Kompetenz vielleicht gerade noch vermittelbar, digitale Sozial- und Sachkompetenz ist dem Untergang geweiht. Wie wollen Sie all dem mit der Charta begegnen? Wenn die Charta nur ein schöner Rahmen für ein häßliches Bild ist, ist nichts gewonnen. Was nützt das Recht auf Nichtwissen, wenn dieses häßliche Bild unsere Gesellschaft prägen wird?
Zu allen Punkten wäre eine weitere Erläuterung hilfreich. Was hat Euch bewogen, es mit hineinzunehmen und genau so zu formulieren? Was steckt dahinter?
Was bedeutet z.B. ein “Recht auf Nichtwissen”? Warum soll dies gelten? Bedeutet dies, niemand ist gezwungen, sich über digitale Themen zu informieren? Gilt dies auch dafür, wenn diese Person nicht der digitalen Welt fernbleibt? Was ist, wenn diese Person sich oder anderen durch “Nichtwissen” Schaden zufügt?
Warum soll es im digitalen Bereich ein Recht auf “Nichtwissen” geben? Jeder, der ein Auto fährt, muss einen Führerschein machen und sich entsprechend informieren, weil er als Fahrzeugführer sonst sich oder andere gefährden könnte. Jeder, der Kinder in die Welt setzt, ist zwar bei vielem nicht rechtlich gezwungen, sich über Dinge zu informieren, die das Kindeswohl betreffen, aber zumindest aus meiner Sicht moralisch verpflichtet.
Wenn jemand digitale Geräte nutzt und sich (oder andere) durch Unwissenheit anfällig für Angriffe macht, ist dies aus meiner Sicht fraglich, ob ein Recht auf “Nichtwissen” hier wirklich zielführend ist. Bei Dingen wie Identitätsdiebstahl oder schlimmerem immer noch auf einem Recht auf Nichtwissen zu pochen ist realitätsverzerrend.
Ein Recht auf “Nichtwissen” zu propagieren kann unter Umständen unverantwortlich sein. Daher würde mich sehr stark interessieren, was dafür gesprochen hat.
Ich halte den Passus eines “Rechts auf Nichtwissen” für durchaus sinnvoll, wenn damit ein Nichtwissen über die eigene Person gemeint ist. Das Wissen oder Unwissen, beispielsweise über den Zustand der eigenen DNA sollte jedem selbst überlassen bleiben.
sehe ich auch sehr problematisch. Eine guter gesellschaftlicher Diskurs setzt immer eine Informiertheit und Grundwissen voraus.
Beim zweiten Satz muss deutlicher formuliert werden, worum es geht. Ich hatte ihn beim ersten Lesen auf das Recht auf Vergessenwerden (Right to be forgotten) bezogen, da sich sonst nur unwahrscheinliche Lesarten ergeben.
Bei beiden Sätzen habe ich das Problem, dass diese Rechte offensichtlich von vielen anderen Rechten eingeschränkt ist, z.B. vom Urheberrecht, vom Datenschutz usw. Stellt sich also die Frage, wie man das so formuliert, dass es wirklich ein Grundrecht ist, also wichtiger ist als alle anderen Rechte und alle Rechtsformulierungen, die damit in Konflikt geraten, letztlich nichtig sein sollten. Bin aber kein Jurist. Mir würde es zB. einleuchten, das in verschiedene Informations- und Kommunikationsrechte zu zerlegen.
Eines davon wäre dann z.B. das Recht, alle Informationen über sich selbst zu erhalten. Mit Berufung auf dieses Grundrecht könnte man dann z.B. vom Einwohnermeldeamt oder von einer Firma alle Daten über einen selbst einfordern. “Jeder hat ein Recht auf freien Zugang zu allen Informationen, die über ihn/sie gespeichert sind.”
So wie das hier steht, könnte ein Recht auf Nichtwissen vielleicht kreativ in ein Recht auf Nicht-Mitteilung uminterpretiert werden. “Es war uns nicht möglich, die Person im Nachhinein von uns aus über die Überwachungsmaßnahme zu informieren, denn damit hätten wir ja ihr Recht auf Nichtwissen verletzt”.
Ich weiß auch nicht, was mit dieser mysteriösen Wendung gemeint ist. Sogar wessen Recht auf wessen Wissen gemeint ist, bleibt unklar – wie ja bereits angemerkt worden ist. Das Wissen über die Erbkrankheit eines Verwandten?
Unklar. Spezifizieren oder streichen.