(1) Jeder Mensch hat das Recht auf freien, gleichen und anonymen Zugang zu Kommunikationsdiensten, ohne dafür auf grundlegende Rechte verzichten zu müssen. Das Internet ist Bestandteil der Grundversorgung.
(2) Jeder hat das Recht auf eine nicht-personalisierte Nutzung digitaler Angebote.
was ist mit “ohne dafür auf grundlegende Rechte verzichten zu müssen” gemeint? Scheint mir eine unübliche Formulierung, Grundrecht ist Grundrecht.
Auch bei diesem Artikel ließe sich die Forderung der Barrierefreiheit einbauen.
Im Grundsatz simme ich zu.
Hier sehe ich aber zum einen technische Probleme. Schon der Zugang zur Kommentarfunktion hier erfolgt nicht anonym, da eine email Adresse angegeben werden muß. Diese läßt sich in der Regel einer Person
zuordnen.
Außerdem glaube ich nicht daran das Anonymität so grundsätzlich
wünschenswert ist. Aus meiner Sicht ist sie nur dort sinnvoll, wo sonst
die freie Entscheidung eines Menschen gefärdet ist.
Wie aber will man Artikel 5.2 sicherstellen, insbesondere die Verfolgung solcher Aktivitäten, wenn jedwede Meinungsäußerungen anonymisiert erfolgen kann?
Ist eine Kommentarfunktion ist ein Kommunikationsdienst in diesem Sinn? Im nächsten Satz steht das Internet, also geht es wohl um Kommunikationsnetzwerke – so verstehe ich das und so befürworte ich es: der anonyme Zugang zum Internet, für jeden Menschen gleichermaßen.
Ob man sich zusätzlich in einem – über das grundlegend anonym zugängliche Netzwerk erreichbaren – privaten Forum anmelden muss, weil die Forenbetrieber das sinnvoll finden, hat nichts mit dem Grundrecht auf anonymen Zugang zu Kommunikationsnetzen, mit der grundlegenden Zugangsdienstleistung zu tun.
Ich fürchte, eine digitale Unterscheidung zwischen “anonym” und “personalisiert” bringt uns im digitalen Zeitalter nicht mehr weiter. Möglicherweise brauchen wir verschiedene “Kreise” von Identität, die man – je nach Plattform – freischalten kann/darf/muss und womit dann bestimmte Rechte und Pflichten der Datenempfänger zusammenhängen?
Z.B. mag ich bei einer georeferenzierenden App gerne angeben, wo ich bin, sie muss aber nicht unbedingt wissen, dass *ich* dort bin (i.e. meine Anwesenheit mit anderen Infos über mich verknüpfen). Ich kann auch ein Restaurant oder ein Taxi finden, ohne dass meine letzten Internet-Käufe damit abgeglichen werden…
Bedeutet “anonymer Zugang”, dass auch Strafverfolgungsbehörden nicht nachvollziehen können, wer den Kommunikationsdienst verwendet hat, um eine Straftat zu begehen?
Auch bei (2) fehlt das Wort “allen”. Überhaupt irgendwelche digitalen Angebote zu nutzen ist keine Garantie, damit kann auch eine Telegrafenleitung gemeint sein. Aber genau so ist das formuliert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.Reference
Da fehlt das “allen” vor “Kommunikationsdiensten”. Muss natürlich ” Jeder Mensch hat das Recht auf freien, gleichen und anonymen Zugang zu allen Kommunikationsdiensten” heißen, sonst sagt man HartzIV-Empfängern “nutzt doch den Videotext”.
Ohne dieses Wort ist das nur ein Gummiparagraph, der große Teile des Internets hinter Bezahlschranken verstecken wird.Reference