Nach der Veröffentlichung und der ersten heftigen Debatte über die DigitalCharta im Dezember 2016 gab es die Befürchtung, dass die Initiative schnell verebben und die Charta nur als ein „mediales Strohfeuer“ in Erinnerung bleiben würde.
Es ist anders gekommen. Und das ist ein beachtlicher Erfolg. Nach der Präsentation der Charta in Brüssel folgte ein lebhafter, kritischer aber oft ebenso konstruktiver Online-Dialog. Viele Initiatoren wurden zu den unterschiedlichsten Publikums- und Fachgesprächen eingeladen, um über den Inhalt und die Intention der Charta zu diskutieren (z.B. C20-Summit, DIVSI-Bucerius-Forum, EuroDIG-Forum in Tallin sowie verschiedenste Hochschulen und Stiftungsforen). Andere Institutionen, wie die 2. Vienna Biennale, haben sich das Thema angeeignet und es weitergedacht.
Als Höhepunkt veranstaltete die ZEIT-Stiftung selbst eine Konferenz zur DigitalCharta innerhalb der re:publica 2017 in Berlin. Insgesamt haben sich über 700 Zuschauer über einen Tag die Zeit genommen, um sich über die Charta zu informieren und zu diskutieren. Prominente Kritiker wie der Soziologe und GEO-Chefredakteur Christoph Kucklick ebenso wie eine Reihe von Juristen haben ihre Position öffentlich dargestellt und mit den Charta-Initiatoren diskutiert und gestritten. Teilweise konnten Vorurteile und Missverständnisse aufgelöst werden, während andererseits viele konstruktive Anregungen für einen weiteren Prozess gesammelt werden konnten. Großen Anklang fand die Idee, das Papier zunächst mehr als Thesenpapier zu verstehen und als „Entwurf“ zu kennzeichnen, der sich noch weiter entwickeln sollte. Dies war von vornherein so intendiert, aber sicherlich zu schwach kommuniziert worden.
Auf dem politischen Pfad wurde das Papier von vielen Stellen bereits zur Kenntnis genommen (u.a. auch von der EU-Kommission und dem Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages sowie dem Justiz- und dem Innenministerium). Auch findet es sich im Wahlprogramm der SPD (Seite 28) wieder. Dennoch ist allen Beteiligten klar, dass eine politische Konkretisierung bzw. ein echter politischer Prozess in diesem Bereich noch Zeit braucht und wir als zivilgesellschaftlicher Akteur diesen nur weiterhin anmahnen, aber nicht selbst beginnen können.
Um den Druck weiter zu erhöhen, haben die Initiatoren im Februar beschlossen, die inhaltliche Kritik am ersten Charta-Entwurf als Basis für einen zweiten Entwurf zu nutzen, an dem nun gearbeitet wird.
Dazu haben sich Initiatoren in einer ersten Arbeitsgruppe bereits im Frühjahr getroffen. Die folgende Zusammenfassung soll einen Einblick in die interne Diskussion bieten, die ausdrücklich noch im Fluss ist und bis zum Winter 2017/18 abgeschlossen werden soll.
Folgende vier Beispiele sollen den Diskussionsprozess verdeutlichen.
- Wir haben ein Vorwort begonnen, das der Präambel vorangestellt die Intention und Form des Vorschlags erklären soll und anhand aktueller Schlagworte die Dringlichkeit des Projekts unterstreichen soll.
DIESER ENTWURF für eine Digital-Charta ist mit dem Ziel [in dem Wissen] entstanden,
dass die unverbindlichen Debatten um Grundrechte im digitalen Zeitalter
[universelle einklagbare Spielregeln für das digitale Zeitalter] in ein Ergebnis
münden müssen. Wir wollen mit diesem Vorschlag die bestehenden Grundrechte
stärken und konkretisieren.
WIR, DIE AUTORINNEN UND AUTOREN, halten dies für notwendig, weil sich mit
der technologischen Entwicklung neue Herausforderungen für das gesellschaftliche
Zusammenleben und das Verhältnis zwischen Menschen und sowohl staatlichen
als auch privaten Akteuren ergeben.
DIESE entstehen etwa durch neue Formen der Automatisierung, künstliche Intelligenz,
Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung,
Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei
privaten Unternehmen.
WIR legen hiermit eine Diskussionsgrundlage [und keinen finalen juristischen
Text] vor. Sie soll in der Öffentlichkeit reifen. Wir setzen uns dafür ein, dass daraus
ein [gesellschaftlicher und politischer] Prozess entsteht, der in ein bindendes
Grundrechte-Dokument mündet. So soll ein digitalgesellschaftliches Fundament
der EU entstehen.
Besonders angemahnt wurde, dass wir einzelne, derzeit heiß diskutierte Technologien, wie bspw. „Künstliche Intelligenz“ und „Mensch-Maschine-Verschmelzung“ zu explizit benennen. Den Hinweis, die Charta könnte an dieser Stelle rasch veralten, und sei nicht technikneutral genug, haben wir aufgenommen und diese Passagen ebenfalls ins Vorwort übernommen.
Wir machen in diesem Vorwort außerdem klar, wie unsere Vorstellung vom weiteren Prozess aussieht: die Charta soll in der Öffentlichkeit reifen, wir wollen einen gesellschaftlichen Prozess anstoßen, der später durch einen politischen Prozess in ein bindendes Grundrechte-Dokument oder eine vergleichbare Form mündet.
- Beispiel: Die Überarbeitung des Artikels 1 (Menschenwürde)
Ursprünglich hieß es im Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.“
Die Kritik daran lautete, dass die Würde des Menschen noch nie Ziel und Zweck für alle menschliche Neugier und allen Forscherdrang waren. Dieser Kritik folgend haben wir einen alternativen Vorschlag erarbeitet:
„Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Dies gilt auch bei der Entwicklung neuer Technologien uneingeschränkt.“
- Beispiel: Die Überarbeitung des heftig kritisierten Artikels 5 (Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit)
Um die Formulierung „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.“ im zweiten Absatz des Artikels kreiste mitunter die größte Kritik. Insbesondere der Zusatz „verhindern“ wurde von vielen Kritikern so interpretiert, dass die Charta doch heimlich der Zensur Vorschub leistet, indem wir den Kampf gegen Hetze so explizit und die Methoden dazu doch zugleich unkonkret ansprechen. Auch wir waren mit der Formulierung des ersten Entwurfs nicht zufrieden. Die Passage zeigt aber zugleich die Spannung zwischen einem absoluten Freiheitsanspruch, dass im Netz alle Rede ohne Einschränkungen möglich sein müsse, und dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dass jeder im Netz ohne öffentliche Verletzungen durch andere kommunizieren können muss. Als Vorschlag bietet die Arbeitsgruppe nun folgende Fassung an:
(1) Jeder hat das Recht, auch in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt. [Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.]
(2) Dieses Recht findet seine Schranken in der Würde und der Unversehrtheit des Menschen.
(3) Die Freiheit der Medien und ein pluraler öffentlicher Diskursraum sind sicherzustellen.
(4) –
Kommentar: Jeder sollte das Recht haben, private und staatliche Akteure für den Schutz seiner Würde und Unversehrtheit in Anspruch zu nehmen – und selbst dazu beizutragen. Unter Umständen sind neue Methoden, transparente und rechtsstaatliche Verfahren, unabhängige Stellen zu entwickeln.
Gerade an dem Punkt „unabhängige Stellen“ wird deutlich, dass wir ggf. ganz neue intermediäre Institutionen schaffen müssen, um wirkungsvoll, transparent, und gleichzeitig ohne staatliche Zensurgefahr Individuen und Gruppen im Netz schützen zu können. Solche neuen Modi müssen erst entwickelt werden. Da solche Diskussionen aber nicht in einen Grundrechtstextvorschlag passen, haben wir sie als Kommentar gekennzeichnet.
- Beispiel: Ein weiterer Streit drehte sich um den Schutz von Urhebern und Rechteinhabern im Artikel 22 „Immaterialgüter“.
Hier hatten wir auch innerhalb der Gruppe schon vor der Originalfassung der Charta unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die Interessen der Urheber, Verwerter und der Allgemeinheit an einem Werk zueinander im Verhältnis stehen sollen. Eher im umgangssprachlichen Sinne als im juristischen haben wir in der ersten Fassung sämtliche Akteure als „Rechteinhaber“ verstanden. Dies ist – zu Recht – auf große Kritik gestoßen.
In dem neuen Vorschlag werden nun durch die Bezeichnung „Jeder“ alle Urheber, Produzenten und Rechteinhaber an einem Werk berücksichtig, zudem wird das Recht auf Zugang zu Wissen und Kultur betont. Hier orientiert sich der Neuentwurf stärker an der existierenden EU-Grundrechte-Charta:
(1) Jeder hat das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften.
(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die aus der Schaffung und Verbreitung von kreativen Werken erwachsen. Dies muss in Ausgleich gebracht werden mit den Interessen der Allgemeinheit, dem technischen Fortschritt und den kreativen Prozessen in Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst.
Wie geht es weiter?
Die oben genannten Überarbeitungsvorschläge wurden auf der re:publica im Mai diskutiert. Klar ist, dass der Überarbeitungsprozess damit noch nicht abgeschlossen ist. Eine fundierte Überarbeitung, die versucht, unterschiedlichste Positionen zu einem dennoch kohärenten Text zu vereinen, wird ihre Zeit dauern und dann ebenfalls wieder Diskussionen auslösen.
In diesem Sinne hat sich die Gruppe nach der re:publica erneut getroffen und verabredet, bis zum Winter die aktuelle Überarbeitung abzuschließen. Am Ende wird eine zweite Version stehen, die möglichst viele Einwände berücksichtigen, aber gleichzeitig den Willen der Gruppe widerspiegeln soll. Sie soll mit dem Anspruch veröffentlicht werden, in weiteren öffentlichen und politischen Prozessen reifen zu können – und vor allem einen Beitrag zu der Debatte liefern, welche bestehenden Grundrechte im digitalen Zeitalter unter Beschuss stehen und wie wir sie verteidigen sollten.
Parallel zu unserer Arbeit hat die C20, Civil 20, ein Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den G20-Ländern, das Thema aufgegriffen. Auf ihrem Treffen in Hamburg wurde eine C20 Task Force on Cyber and Digital Issues gegründet. Sie soll unter der nächsten G20 Präsidentschaft (Argentinien) im kommenden Jahr den Schwerpunkt auf den Schutz der Menschenrechte bei der Digitalisierung legen. Bundeskanzlerin Merkel ist auf der C20 aufgetreten und hat in Ihrer Rede ausdrücklich “rules for the Internet” gefordert.
Die Debatte geht weiter.
Zusammengestellt von Götz Hamann (ZEIT) und Daniel Opper (ZEIT-Stiftung).