(1) Jeder hat ein Recht auf Sicherheit von informationstechnischen Systemen und der durch sie verarbeiteten Daten. Dabei ist höchstmöglicher Schutz zu gewährleisten.
(2) Identitätsdiebstahl und Identitätsfälschung sind zu bekämpfen.
(1) Jeder hat ein Recht auf Sicherheit von informationstechnischen Systemen und der durch sie verarbeiteten Daten. Dabei ist höchstmöglicher Schutz zu gewährleisten.
(2) Identitätsdiebstahl und Identitätsfälschung sind zu bekämpfen.
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(2) Identitätsdiebstahl und Identitätsfälschung sind zu bekämpfen.
Identitätsfälschung
-> Bitte herausarbeiten, dass damit das recht auf ANONYMITÄT nicht eingeschränkt wird
bspw, die Identität unter “Künstlernamen” – also so:
(2) Identitätsdiebstahl ist zu bekämpfen. Das Recht auf Anonymität und die Benutzung multipler Identitäten bleibt davon unangetastet.
Danke für den Kommentar. In §15 des Entwurfs wird ja bereits auf den anonymen Zugang eingegangen, daher sehe ich das Risiko der Einschränkung nicht, auch nicht für Pseudonyme.
Warum die passive Forderung nach Gewährleistung? Wäre es nicht stärker, hier konkret Akteure wie bspw. die Bereitsteller und/oder Betreiber informationstechnischer Systeme zu nennen?Reference
@Dominik Golle & @ Malte Spitz:
Mein schwaches Rechtsverständnis, lässt mich mutmaßen, dass der Rechtsstaat, für welchen Grundrechte (bzw. perspektivisch diese Charta) Anwendung findet, für die Gewährleistung von “höchstmöglichem Schutz” verantwortlich ist. In meinen Augen wäre die EU, verantwortlich für die Gewährleistung von höchstmöglichem Schutz durch entsprechende Gesetze. Irre ich mich?
Danke für den Kommentar Dominik Golle. In einen Entwurf einer Charta sollte aus unsere Sicht keine konkrete Nennung einzelner Akteure erfolgen, zum einen soll der Text zumindest in Ansätzen zeitlos sein und zum anderen würde man damit zu starke Einengungen vornehmen.
Das in Abs. 1 S. 1 formulierte Grundrecht auf die Sicherheit von IT-Systemen halte ich für eine gute Idee.
Die Formulierung in Abs. 1 S. 2 “Dabei ist höchstmöglicher Schutz zu gewährleisten” sollte m.E. differenzierter ausfallen. Bezieht sich “höchstmöglich” auf das technisch Mögliche? Dann würde die Formulierung wahrscheinlich der Kritik ausgesetzt werden, in vielen Situationen unwirtschaftlich in der Umsetzung zu sein.
Zu hinterfragen ist, ob Art und Umfang des Schutzniveaus Gegenstand der konkretisierenden Gesetze sein sollte, wie bspw. durch das IT-Sicherheitsgesetz und die EU-Dateschutgrundverordnung gegeben. Dort wird bspw. auf die bei der Dimensionierung der Schutzverhältnisse zu berücksichtigenden Faktoren eingegangen.