(1) Jeder hat ein Recht auf Bildung, die ein selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt ermöglicht.
(2) Digitalisierung ist eine elementare Bildungsherausforderung. Sie besitzt einen zentralen Stellenwert in den Lehrplänen öffentlicher Bildungseinrichtungen.
Für elementar wichtig halte ich, die digitale Bildung in den Schulen zu entkommerzialisieren. Das heißt, Bildung soll nicht dazu führen, Kinder und Jugendliche an bestimmte kommerzielle Produkte heranzuführen oder gar zu binden.
Heißt: Die sollten nicht Microsoft Word lernen, sondern LibreOffice. Und nicht Photoshop, sondern GIMP. Nicht mit Edge oder Safari browsen, sondern Firefox.
Um die Option eines “ein selbstbestimmtes Lebens” überhaupt bekannt zu machen, sollten sie ferner nicht nur praktisch, sondern auch theoretisch vertraut gemacht werden mit den Konzepten von Freier und opensource-Software.
Ob, wie und ab wann digitale Medien im Schulunterricht verwendet werden, wird ausschließlich nach entwicklungspsychologischen und pädagogischen Kritierien entschieden. Kitas, Kindergärten und Grundschulen sind deshalb von digitalen Medien komplett freizuhalten, weil Kinder in diesem Alter noch völlig andere Lern- und Entwicklungsbedürfnisse haben. Erst müssen basale Kompetenzen erworben werden und die Persönlichkeit ausreichend entwickelt sein, damit der Umgang mit digitalen Medien überhaupt erst sinnvoll bewältigt werden kann. Später können Schulen und Lehrkräfte selbst entscheiden, an welcher Stelle der Einsatz digitaler Medien pädagogisch nützlich erscheint und an welchen nicht. Keinesfalls dürfen sich Schulen von kommerziellen Anbietern abhängig machen. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht zur privaten Anschaffung bestimmter Hard- oder Software gezwungen werden. Die Weitergabe und Auswertung persönlicher Daten von minderjährigen Schülerinnen und Schülern (z.B. über Lernfortschritte) an kommerzielle Firmen ist klar zu unterbinden.
Unterrichtsmaterialien sollen aus ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Gründen bevorzugt digital erstellt werden, wobei den Lernenden geeignete multimediale vernetzbare Lesegeräte zur Verfügung gestellt werden müssen. Die didaktisch hochwertige Erarbeitung dieser digitalen Unterrichtsmaterialien kann in Absprache mit der nationalen/regionalen Kultusbehörde von Autoren/-gemeinschaften oder von Schulbuchverlagen unter Einbeziehung rechtefreier Materialien hergestellt werden.
Schlage einen Punkt (3) vor:
Aus ökonomischen und orthopädischen Gründen (Schulranzen wiegen noch immer sechs Kilogramm oder mehr) sind Lehrmedien und andere Gebrauchsschriften bevorzugt digital anzubieten. Geeignete Lesegeräte sind zur Verfügung zu stellen.
Eventuellen Einsprüchen der Schulbuchverlage wird nicht Folge geleistet. Ihre Leistung besteht im qualitativ hochwertigen Herausgeben des Lehrmaterials, nicht im Eintinten von toten gemahlenen Bäumen.
“Analoge” und “digitale” Bildung sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Entscheidend ist dabei die Tugend der Medienkompetenz, die früh Schülern vermittelt werden sollte: Wir verschaffe ich mir Zugang zu gesicherten Informationen? Wie prüfe ich kritisch Quellen? Wie unterscheide ich relevante von unrelevanten Informationen?Reference
Vorschlag: Vermeidung Digitaler Demenz als Ziel ausformulieren.
Bei Bildungsmedien in der Schule und Vorschule (z.B. Schulbücher) soll auf Digitalisierung verzichtet werden.
Begründung: Vermeidung Digitaler Jugend-Demenz (hier Synonym: Digitale Demenz)
Bildung im Zeitalter der Digitalisierung bedeutet lebenslanges Lernen. Bürgerinnen und Bürger jeden Lebensalters müssen daher in der Anpassung an die digitale Lebens- und Arbeitswelt unterstützt werden. Das kann in Form von kostenfreien MOOCs (dt. offener Massen-Online-Kurs), organisiert durch Hochschulen und Universitäten erfolgen, muss aber ebenfalls in niederschwelligen Offline-Informations- und Bildungsangeboten erfolgen. Beispielhafte Themen: Grundlagen der Informations- und Datenverarbeitung, Sicherheit im Internet und mit mobilen und vernetzten Geräten, grundlegende Kenntnisse und Rechte im Umgang mit dem Internet, Berufsorientierung in der digitalen Welt.
Diesen Punkt halte ich für sehr problematisch, denn im Kindergarten und auc in der Volksschule haben Laptops, Handys usw. nichts verloren. In den weiteren schulstufen soll die Kompetenz im Umgang mit der Digitalierung gelernt und eingeübt werden und hier steht eher der Umgang damit im Vordergrund, wie gehe ich mit Internet-Mobbing um, was sind Fake-News, … und ja kein verpflichtender Kurs in einer Programmiersprache, nur als Freifach. Es sollte wie Verkehrserziehung sein, denn dort braucht man auch keinen PKW- oder vielleicht sogar einen LKW-Führerschein machen.
Ich bin für mehr Philosophie, denn da lernt man nach dem Warum und Wofür zu fragen, das sind kompetenzen, die die jugend für die digitalisierung braucht. Nebenbei ist Logik auch ein Teil von Philosophie und wer logisch denken gelernt hat, kann dann jeder Programmiersprache leicht lernen, die er oder sie will.
Sehr geehrter Herr Temt,
ich unterstütze Ihren Vorschlag zur Philosophie, da sich mit der Digitalisierung einige philosophische Fragen ergeben, z.B. Was ist öffentlich und was ist privat, Was bedeutet Verantwortung in sozialen Medien, Was bedeutet Lernen, Welchen Stellenwert hat Arbeit, usw.
Nicht überein stimme ich mit Ihnen was die Rolle von Handys, Tablets, oder Laptops im Kindergarten oder der Grundschule anbelangt. Mit digitalen Geräten, lassen sich ebenso wie mit Stift, Schere und Papier Kreativität erfahren, ebenso wie mit Lego etwas bauen, Lesen, Schreiben und Sprachen erlernen. Kinder und Jugendliche lernen noch mehr als Erwachsene durch Ausprobieren und Erfahrung. Um nicht nur durch die Eltern, sondern auch systematisch durch Erzieher, die digitale Welt zu erfahren benötigt es auch den Einsatz von digitalen Medien und Geräten.
Was die Programmiersprachen angeht: Es gibt einige sehr interessante Open-Source Programmiersprachen, die sich für Kinder und Schüler eignen, wie z.B. Scratch oder Snap! (BYOB), die speziell für Kinder entwickelt wurden.
Beste Grüße
Der Digitalisierung einen zentralen Stellenwert in den Lehrplänen der öff. Bildungseinrichtungen zuzusprechen halte ich für höchstproblematisch, auch da m. E. nicht andere, zentralere Bildungsthemen (z.B. Bewegung, Sprache, Musik) dafür relativiert werden dürfen – eine Digitalisierung dieser anderen Themen scheint auch nur in wenigen Fällen sinnvoll zu sein. Sicher ist es aufgrund der aktuellen lebensweltlichen Bedingungen sinnvoll, Schülerinnen und Schüler bereits mit diesen Medien im Sinne einer Bildungs- und Arbeitsmöglichkeitsgerechtigkeit vertraut zu machen. Aber dies darf nicht in frühkindlichen Einrichtungen wie Kitas der Fall sein, für die es ebenfalls Bildungsprogramme und lehrplanähnliche Vorgaben/Empfehlungen gibt (vgl. Kommentar zu Art. 19). Ob Digitalisierung bereits in der Grundschule sinnvoll ist, wage ich auch zu bezweifeln. Hier ist in der Charta mehr Differenzierung nötig.
Um die Grundrechte in der digitalen Welt wahrnehmen zu können erscheint mir Medienpädagogik relevanter, die Menschen auf die Möglichkeiten aber auch Gefahren und Manipulationsmöglichkeiten nachhaltig vorbereiten muss. Das setzt ein urteilsfähiges Real-Selbst voraus, für dessen Entwicklung eine Digitalisierung äußerst wenig beitragen kann.
Schlage einen Punkt (3) vor:
Lehrmedien und andere Gebrauchsschriften werden aus orthopädischen und ökonomischen Gründen bevorzugt digital angeboten. Schulbuchverlage sind für die Sicherstellung der Qualität der rein elektronisch vorliegenden Medien verantwortlich.