Art. 17 (Geltungsbereich)

(1) Diese Charta gilt für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.

(2) Die Rechte und Prinzipien dieser Charta gelten auch gegenüber nichtstaatlichen Akteuren. Dabei ist eine Abwägung mit den Grundrechten dieser Akteure vorzunehmen.

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3 comments

  1. 1
    Anonymous says:

    Zu 1.: Also ist der digitale Raum nach dieser Charta ein europäisches Intranet? Dürfen Europäer das internationale Internet nur mit den Vorgaben der Charta verwenden? Gilt die Charta für Menschen außerhalb der EU die sich im digitalen Raum im Rahmen der Charta bewegen?

  2. 0
    RMA says:

    Was passiert mit Staaten, welche sich nicht daran halten. Wir unterstützen heute schon Staaten indem wir ihre Produkte billig einkaufen und z.Bsp den Umweltschutzgesetze welche bei uns gelten aushebeln, die Würde der Arbeiter vor Ort usw. einfach ausblenden.

  3. 0
    Ulrich Haas says:

    Zu 1.: Nach der aktuellen Fassung gilt die Charteanicht für Menschen! Daher Vorschlag: (1) Diese Charta gilt auch für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten.

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