Kinder, Heranwachsende, benachteiligte und besonders schutzbedürftige Menschen genießen in der digitalen Welt speziellen Schutz. Ihre Teilhabe an der digitalen Welt ist zu fördern und ihr Zugang zu elementaren Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten.
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„Ihre Teilhabe ist zu fördern“ es soll aber nicht sein, dass in Kindergärten und Grundschulen das digitale Leben Einzug hält. Es ist hinreichend bekannt dass dies der Entwicklung unserer Kinder nicht förderlich ist.
Welcher spezielle Schutz ist gemeint? Pornofilter zum Jugendschutz? Das beißt sich mit Artikel 10 Absatz 3 da im Falle von zum Beispiel Pornografie die personalisierte Nutzung vorrausgesetzt werden muss um Kinder diese Inhalte nicht zugänglich zu machen.
Medienkompetenz sollte für Kinder schon im Grundschulalter Lehrfach sein. Wir sollten uns nichts vormachen, wenn wir auf der einen Seite meinen dass es den kleinsten Kindern (unter 3Jahren) schadet, wenn sie über die Smarten Medien bereits an der digitalen Realität teilhaben und es ihnen in der breiten Gesellschaft schon längst ermöglicht wird, teilweise fast ohne kritische Reflexion der ermöglichenden Erwachsenen.
Ich finde, dass in diesem Passus der DigitalsCharta konkret auf die UNO-Kinderrechte-Konvention verwiesen werden sollte. So wie sie auch unser Grundgesetz längst als Bestandteil erweitern sollte.
Meines Erachtens sollte man die Kinder in das digitale Leben fördern, solange sie nicht in nicht gesicherte Seiten, die Ihnen schlechte, falsche Einflüsse geben, etwas suchen. Man sollte generell die Seiten besser schützen, damit Kinder nicht an falsche Informationen gelangen, die ihr Leben beeinflussen können.
‘Kinder, Heranwachsende, benachteiligte und besonders schutzbedürftige Menschen’ sollte man nicht in einem Satz abhandeln. Ich würde trennen:
‘Kinder und Heranwachsende sind insbesondere vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art zu schützen. Benachteiligten und besonders schutzbedürftigen Menschen muß die Teilhabe an der digitalen Welt ermöglicht und ihr Zugang zu elementaren Gütern und Dienstleistungen gewährleistet werden.’
– Die Trennung in zwei Sätze ist sicher sinnvoll.
– Der beste einzig wirksame Schutz vor „schädlichen Einflüssen“ (woran genau denken Sie?) ist sicher Medienkompetenz. Diese zu erlernen sollte tatsächlich ein Grundrecht sein, so wie wir schwimmen und die Teilnahme am Straßenverkehr erlernen müssen. Oder wie Christoph Klimmt es neulich formulierte: zu den 5 Mrd. Euro für digitale Geräte an Schulen müssten nochmal 10 Mrd. Fortbildung für Lehrer draufkommen, damit die das sinnvoll vermitteln können.“