Art. 11 (Netzneutralität)

Netzneutralität ist diskriminierungsfrei zu gewährleisten.

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3 comments

  1. 1
    RMA says:

    Da stimme ich nicht grundsätzlich zu. Im Falle eindeutiger Manipulation (im Netzverkehr oder auf allen Ebenen der Kommunikationsschichten) von Seiten eines bekannten Angreifers kann dieser Angreifer gesperrt werden. Das gilt für staatliche Stellen, Provider wie für einzelnen. Man kann die Netzneutralität diskutieren wie es einem gefällt, sie gilt aber nur wenn sich alle Anwender an die Regeln halten.

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