Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Keine technische Entwicklung darf sie beeinträchtigen.
Gesamt 35 Stimmen
35
Hier zum Vergleich die Formulierung im GG
“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”
Die Formulierung in der DC stellt damit insbesondere im zweiten Satz einen Rückschritt dar, da die Begrifflichkeit der ‘Verpflichtung’ fehlt.
Durch die Verdeutlichung, dass die Würde “auch im digitalen Zeitalter” weiter gelte, verwässert man das Konzept der universalen Menschenrechte.
Die digitalen Grundrechte sollten klarstellen, dass sie sich uneingeschränkt mit den universalen Menschenrechten vereinbaren lassen. Weil diese so universell sind, ist eine Repetition dieser elementaren Rechte nicht geboten. Darauf aufbauend können Konkretisierungen und Spezifizierungen der digitalen Sphäre erfolgen.
In diesem wie diversen weiteren Artikeln stellt sich die Frage nach dem Sinn von Redundanzen, wenn auf längst bestehenden Grundrechten aufgebaut wird. Selbstverständlich hat die Würde des Menschen auch im digitalen Zeitalter als unantastbar zu gelten, denn die Grundrechte gelten nach wie vor – und daran haben sich bis dato alle technischen Neuentwicklungen selbstverständlich rechtlich zu orientieren. Sinnvoller wäre daher eine positive Formulierung, die gleich zur Sache kommt: „Technische Entwicklungen müssen stets mit der unantastbaren Würde des Menschen in Einklang gebracht werden.“
Mir wäre eine prägnantere Formulierung lieber. Zu betonen, daß die Würde des Menschen auch im digitalen Zeitalter unantastbar ist, stellt dies indirekt infrage. Einfacher und besser wäre m.E. etwa : ‘Keine technische Entwicklung darf die unantastbare Würde des Menschen infrage stellen.’
Dem Artikel 1 Absatz 1 GG müßen, um ihn zu komplementieren, noch die Absätze 2 und 3 hinzuzufügen.
Ohne die moralischen und ehischen Grundwerte, zu der sich eine Verfassungsgemeinschaft vorab zu bekennen hat, sind alle Digitalchartas oder wie sie heißen das Papier und die Pixel nicht wert in denen sie aufgeführt sind und die Diskussion darüber verstößt in ihrer “geistigen Wirkung” einschränkende “freie” Meinungsäußerung für das Internet zu erarbeiten gegen die gesamte Wertegrundlage des Art. 5 (1) GG und damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Verantortlichen der Zeit-Stiftung als Initiatoren dieser “Digitalcharta” sind m.E. unbedingt ein Fall für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Art. 18 GG in Bezug auf die Verwirkung ihrer Grundrechte sowie des Mißbrauches ihrer grundgesetzlich geschützten Rechte gem Art. 5 (1) im Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Diskussion beenden und Seite sofort abschalten ist meine unbedingte Empfehlung und Forderung !!!
Auf jeden Fall ist es völlig richtig, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen an den Beginn der Charta zu stellen. In unserem Grundgesetz steht : “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. ”
Indem die Charta sich zu Beginn hierauf bezieht, trägt sie der Tatsache Rechnung, das die digitale Transformation neben allen neuen Möglichkeiten, die sie eröffnet, auch das Potential hat, diese Würde in vorher nicht dagewesener Weise in Frage zu stellen und zu gefärden.
Wenn Algorythmen auf Grundlage eines Kybernetischen Welt- und Menschenbildes das Leben der Gesellschaft und des Einzelnen steuern, ist die Würde des Menschen bedroht.
Überflüssiger Artikel, da schon im GG vorhanden. Hinter das GG wollte man sowieso nicht zurücktreten.
Wie meine Vorkommentatoren schon sagten. Einfach den Urtext übernehmen. „Auch im digitalen Zeitalter“ ist völlig sinnleer. Das galt ja früher auch nicht nur „im Zeitalter der illustrierten Großstadtpresse und des Fernsehens“.
Auch massenhafte Abschöpfung persönlicher Daten kontrollieren!
Es sind ja nicht nur die individuellen Daten um Personen unter dem Aspekt der Menschenwürde zu schützen. Das massenhafte Abschöpfen von Daten von Personen und ihres Umfelds (Familie, Nachbarn, Straßen, Beruf usw.) macht ein Land resp. die EU verwundbar und sollte geregelt werden.
Ggf. dazu GG §§ 13+14 konkretisieren.